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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 28.06.2022
EU-Umweltrat stimmt für entwaldungsfreie Lieferketten
Verordnung für Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja
Der Rat der Umweltministerinnen und -minister hat heute seine gemeinsame Position zu einer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die neuen Regeln sollen künftig verhindern, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie daraus gewonnene Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, sofern ihre Herstellung Entwaldung verursacht hat. Außerdem hat die Europäische Kommission den Rat über die Veröffentlichung des lang erwarteten Verordnungsvorschlags zur Wiederherstellung der Natur informiert. Damit kann der Legislativprozess zu diesem wichtigen Rechtsinstrument beginnen. Beide Maßnahmen sind wichtige Bausteine zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Der Beschluss des Umweltrats ist ein wichtiger Schritt, Wälder weltweit besser zu schützen. Mit dem heutigen Beschluss setzen die Mitgliedstaaten der EU ein wichtiges Zeichen: Die EU steht zu ihrer Verantwortung für die weltweite Erhaltung des Waldes. Sie unternimmt konkrete Schritte, um selbst die Arten- und die Klimakrise nicht noch zu verschlimmern. Ein guter Anfang ist gemacht. Ich hoffe, dass wir bald noch weitergehen können und weitere Produkte, wie Naturkautschuk, und weitere Ökosysteme, wie Savannen und Feuchtgebiete, in die Verordnung aufnehmen können."

Der Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, wonach diese die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sicherstellen müssen. Gleichzeitig sind Kontrollpflichten für Mitgliedstaaten vorgesehen. Die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen ist für rund 90 Prozent der globalen Entwaldung verantwortlich. Von den dabei angebauten Agrarrohstoffen werden ungefähr 16 Prozent in der EU konsumiert, womit die EU der weltweit zweitgrößte Entwaldungstreiber ist.

Die Allgemeine Ausrichtung des EU-Umweltrats ist die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im Trilogverfahren.

Der Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben, Forste in naturnahe Wälder umgebaut, Moore wiedervernässt und Lebensräume für Insekten wie z.B. Bestäuber wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung gehört auch, Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen zu stärken und in der Stadt neue Bäume zu pflanzen und urbane Grünflächen anzulegen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Wenn die EU ihre Ziele für Biodiversität und Artenvielfalt bis 2030 wirklich erreichen will, müssen wir jetzt Tempo machen. Daher ist die Vorlage des Verordnungsentwurfs eine gute Nachricht. Mit dieser Verordnung werden wir den European Green Deal und die europäische Biodiversitätsstrategie sehr konkret mit Leben füllen und einen großen Schritt voranbringen. Die aktuelle Hitzewelle und die heißen Sommer der letzten Jahre sind überdeutliche Warnsignale. Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz wird einen großen Beitrag dazu leisten können und wir haben dafür 4 Mrd Euro bis 2026 zur Verfügung. So können wir bald in die Umsetzung kommen. Dafür werde ich mich stark machen."

Die Wiederherstellung der Natur ist neben den Schutzgebietszielen eines der Kernanliegen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. In den kommenden Monaten werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament über den Legislativvorschlag der EU-Kommission verhandeln. In Deutschland wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur leisten.

Darüber hinaus standen heute Allgemeine Ausrichtungen zu verschiedenen Klimadossiers auf der Agenda. Darunter die Verordnung zu Flottengrenzwerten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die in der Federführung des BMUV liegt. Weiterhin verabschiedeten die EU-Partner gemeinsame Positionen zur Emissionshandels-Richtlinie (ETS) inklusive der Regeln für den Luftfahrtsektor, der Marktstabilitätsreserve und des Klimasozialfonds; zur Klimaschutzverordnung (ESR) zur Lastenteilung in den Sektoren Gebäude und Verkehr, zur LULUCF-Verordnung zu natürlichen Kohlenstoffsenken. Zur Beratung stehen außerdem an: die Industrieemissions-Richtlinie, die Verordnung über fluorierte Treibhausgase sowie die Ökodesign-Richtlinie.

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