Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung









  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Energie & Technik alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

Stichwort    Art 
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 29.06.2022
25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte ab 1. Juli
Auch Supermärkte und Discounter zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet
1. Juli 2022 - spätestens ab diesem Datum müssen nun auch Händlerinnen und Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil des Lebensmittelhandels in Deutschland zu. UBA-Präsident Dirk Messner: "Die neue Rücknahmepflicht u.a. für Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an mehreren Tausend kostenlosen Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. Das erleichtert die Entsorgung sehr, vor allem durch die im Vergleich zu Wertstoffhöfen doch oft bessere Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten. Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben". Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner 25 cm ab. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird.

Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte auf Vertreiber von Lebensmitteln ist eine der Hauptmaßnahmen aus dem Paket der am 1.1.2022 in Kraft getretenen Novelle des ElektroG zur Verbesserung der Altgerätesammlung und Steigerung der Sammelmenge. Insbesondere Supermärkte und Discounter bringen regelmäßig große Mengen Elektrogeräte in Verkehr, mussten sich in den meisten Fällen allerdings nicht um deren Rücknahme kümmern. Denn bislang sind, neben den Wertstoffhöfen der Kommunen, nur Geschäfte und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern - sprich große Elektromärkte, zum Teil Baumärkte und größere Onlinehändler - zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet gewesen.

Ziel der neuen Regelung ist es, dass ausgediente Elektrogeräte durch ein flächendeckendes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten der korrekten Entsorgung zugeführt werden können und weniger Altgeräte abseits der korrekten Pfade, wie zum Beispiel im Hausmüll, Verpackungsmüll oder der Natur, wo sie nicht hingehören, entsorgt werden. Auch an Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Altgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln und es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.

Alle Altgeräte, die auf korrektem Wege abgegeben werden, können so für eine Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, um Rohstoffe und Ressourcen zu schonen und zurückzugewinnen sowie umweltschädigende Bauteile und Substanzen aus dem Kreislauf auszuschleusen.

Bietet ein Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an bzw. stellt diese auf dem Markt bereit, ist er zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

Dabei gilt: Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner gleich 25 Zentimeter (z. B. Rasierapparat, Uhren, Telefone und Smartphones, Fernbedienung, Toaster, PC-Maus) können Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes zurückgeben; Altgeräte mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimeter (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher) müssen vom Händler dagegen nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart zurückgenommen werden. Die Rückgabe muss entweder direkt im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu möglich sein. Die gleiche Rücknahme- und Rückgaberegelung gilt wie bisher auch weiter für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern.

Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Anbieten von Lebensmitteln, Mindestverkaufsfläche). Einzelhandelsunternehmen, die beispielsweise nur im Kassenbereich oder saisonal Lebensmittel wie Süßigkeiten anbieten, sind nicht von der Rücknahmepflicht erfasst.

Um die Altgeräte-Rücknahmestellen leicht zu erkennen, müssen die Händler laut neuer gesetzlicher Regelung durch gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms bzw. in ihren Darstellungsmedien (z. B. Website) oder mit der Warensendung über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein.

Weitere Informationen
Elektroaltgeräte auch hier kostenlos zurückgeben: Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben - zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein.

Neben den oben aufgeführten Händlern mit Rücknahmepflicht dürfen zudem auch Hersteller und kleinere Händler freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich ebenfalls an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten.

Auch die Informationskampagne "Plan-E: E-Schrott einfach & richtig entsorgen" - Website: e-schrott-entsorgen.org - informiert Verbraucherinnen und Verbraucher rund um das Thema Elektroschrottentsorgung und hilft bei der Suche von Sammel- und Rücknahmestellen: E-Schrott-Rückgabefinder.

Das Bundesumweltministerium und das UBA unterstützen die Aktion.

Was sind alles Elektrogeräte: Neben den klassischen Elektrogeräten - in der Regel alles, was ein Stromkabel hat oder batteriebetrieben ist - wie Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Kamera, Toaster, Fernbedienung usw. zählen auch Photovoltaikmodule und Produkte mit fest verbauten elektr(on)ischen Funktionen wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. "blinkende" Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, beleuchtete Regale, "smarte" oder beleuchtete Spiegel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung) zu Elektrogeräten. Auch sogenannte passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter sind Elektrogeräte. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

09.05.2025
Die Rolle von Energieeffizienz bei der Immobilienbewertung Energieeffiziente Gebäude hingegen bieten eine höhere Investitionssicherheit

08.05.2025
Kein Abschuss von Wölfen nach dem Rasenmäherprinzip! EU-Abgeordnete Manuela Ripa (ÖDP) fordert besseren Herdenschutz statt Zerstörung von Wolfsrudeln


Kein Zusatz-Geld an Tesla und Elon Musk ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa will keine Verrechnung der Emissionsgrenzwerte mit zugekauften E-Auto-Zertifikate


07.05.2025
Baum der Gemeinschaft: Die Linde ist Heilpflanze des Jahres Rezepte und Anwendungen für Gesundheit, Kosmetik und Küche


06.05.2025
Gelebte Nachhaltigkeit - auch über die Unternehmensgrenzen hinaus Gespräch mit Andreas Keck von Paragon - Podiumsdiskussion zum Thema beim CustomerCommunicationsDay am 15. Mai in Frankfurt


Merz' Kanzlerwahl: Fehlstart ins Regierungsamt ÖDP: Neuer Regierungschef in Deutschland "kein Kanzler fürs Volk"


Mondelez International macht weitere Fortschritte bei der Umsetzung der "Snacking Made Right"-Prioritäten Veröffentlichung des "Snacking Made Right"-Nachhaltigkeitsreports für das Geschäftsjahr 2024


05.05.2025
Gentechnik-Trilog: Wahlfreiheit für Verbraucher und Betriebe sichern! Bio-Branche erinnert Politik an ihre Verantwortung

Englisches Storchendorf ausgezeichnet Störche zurück auf der Insel


Neue Branchenumfrage untersucht Arbeitssituation in der Fahrradwirtschaft Zielgruppe der Umfrage sind alle Personen, die beruflich mit dem Thema Fahrrad zu tun haben


Versäumnisse korrigieren - ohne die Energiewende zu bremsen Aus Sicht der bayerischen Erneuerbaren-Branche enthält der Koalitionsvertrag sowohl erfreuliche, als auch besorgniserregende Botschaften

04.05.2025
1200 Menschen demonstrieren in Reichling gegen Gasbohrungen in Bayern Umweltschutzorganisationen fordern von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den Stopp der Gas-Projekte.


03.05.2025
Weltrekord bei Militärausgaben Frieden schaffen mit immer mehr Waffen?

02.05.2025
GROHE Water Insights 2025 Deutsche sorgen sich vor Wasserknappheit und steigenden Kosten - und unterschätzen ihren Verbrauch


Vom Feld in die Tonne? Nicht mit uns! Slow Food Deutschland setzt sich für mehr Wertschätzung für Lebensmittel ein und engagiert sich mit eigenen Projekten für die Reduzierung von Foodwaste

Ressourcen für das Jahr 2025 aufgebraucht Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Kreislaufwirtschaft im Baubereich

EWKFonds: UBA sieht 2025 von Prüfpflicht bei Mengenmeldung ab Meldefrist für Hersteller verlängert bis zum 15. Juni 2025

Die immensen Kosten des Klimawandels erfordern "Handeln statt Palavern" Naturschutzpartei ÖDP mahnt neue Regierung zu konkreter Aktion, damit Menschen und Wirtschaft nicht weiter für Fehler falscher Klimapolitik bezahlen.


30.04.2025
Richtig lüften - der Frische-Kick für die Wohnung

Umbau der Tierhaltung ist mit höheren Kosten verbunden AbL zur Äußerung des designierten Landwirtschaftsministers Rainer bezüglich der Fleischsteuer