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Büro & Unternehmen   
Firmengeschenke:
Wie sieht es mit Budget und Steuer aus?
Firmengeschenke kommen bei Kunden, Partnern und Angestellten gut an. Sie zeigen Wertschätzung für Geschäftsbeziehungen, fördern die Mitarbeiterbindung und können als Werbeartikel im engeren Sinn zum Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmens beitragen.

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Wem Sie aus welchem Anlass welches Firmengeschenk zukommen lassen, macht für das Bundeszentralamt für Steuer einen entscheidenden Unterschied. Was Sie in diesem Zusammenhang bei der Planung Ihres Marketingbudgets und der Steuererklärung beachten sollten, haben wir in der Folge übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Was versteht man unter Firmengeschenk?
Unter den Begriff "Firmengeschenk" fallen einmal klassische Werbegeschenke mit dem Branding Ihres Unternehmens wie gravierte Kugelschreiber oder Kalender und Taschen mit Ihrem Logo. Des Weiteren zählen Warenproben, Gutscheine und Sachgeschenke wie Blumen und Eintrittskarten dazu.

Wesentlich für die steuerliche Definition ist, dass es sich bei Firmengeschenken um unentgeltliche Zuwendungen handelt, die aus betrieblichem Anlass erfolgen, jedoch nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Gegenleistung stehen. Im Unterschied dazu stehen sogenannte "Aufmerksamkeiten" oder Gelegenheitsgeschenke zu persönlichen Anlässen, die hier ebenfalls kurz angesprochen werden.


Ein Geschenk sagt manchmal mehr als tausend Worte. Firmengeschenke an bestehende Kunden senden die Botschaft, dass Ihr Unternehmen an langfristigen Beziehungen interessiert ist und können auf charmante Weise ausdrücken "Vergessen Sie uns nicht". Werbegeschenke für neue Kunden zeigen, dass Sie in Geschäftsbeziehungen investieren und können ebenfalls dazu dienen, den Namen Ihres Betriebes im Gedächtnis des Beschenkten präsent zu halten.

Inwiefern sind Firmengeschenke an Kunden und Geschäftspartner steuerlich absetzbar?
Sogenannte Streuartikel oder Streuwerbeartikel bis zu einem Anschaffungswert von 10 €, können Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich abziehen. Auch für die Beschenkten gilt, dass sie in diesem Fall einen Kugelschreiber mit Gravur oder eine Tasse mit einem Werbespruch nicht als Einnahme in der Steuererklärung angeben müssen. Die Anschaffungskosten entsprechen den Herstellungskosten inklusive Services wie Druck oder Gravur, exklusive Verpackungs- und Versandkosten.

Darüber hinaus fallen Firmengeschenke für Kunden und Geschäftspartner unter einem Wert von 35 € pro Wirtschaftsjahr und Person unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben. Für Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG versteuern, gilt hier der Bruttobetrag, während die Freigrenze für alle anderen Unternehmer als Nettobetrag berechnet wird.

Werden die 35 € Wertgrenze überschritten, dürfen die gesamten Kosten nicht mehr als gewinnmindernd von der Steuer abgezogen werden. Der Empfänger muss Werbegeschenke, die mehr als 10 € kosten, bereits als Einnahmen angeben. Um diese Last zu vermeiden, können Sie die Pauschalversteuerung von 30 % für Kunden und Geschäftspartner übernehmen und dies beim Geschenk vermerken. Insofern das Geschenk inkl. Pauschalsteuerbetrag 35 € nicht überschreiten, ist der Gesamtbetrag für Unternehmen von der Steuer absetzbar.

Eine Ausnahme stellen Geschenke an Geschäftskontakte aus dem Ausland dar. Da hier für den Empfänger in Deutschland keine Steuern anfallen, fällt hier auch kein Pauschalsteuerbetrag an. Steuerlich absetzbar sind wiederum nur solche, die in der Anschaffung max. 35 € kosten.

Firmengeschenke an Mitarbeiter
Die Vorgaben von der Steuerbehörde für Firmengeschenke an Mitarbeiter sind etwas großzügiger. Im Januar 2022 wurde die Sachzuwendungsfreigrenze erhöht. Unternehmen dürfen Arbeitnehmern nun Firmengeschenke wie Werbeartikel, Konzerttickets und Restaurantgutscheine im Wert von bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter zukommen lassen. (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) Dies ist für die Empfänger steuerfrei, wenn die Sachzuwendung zusätzlich zum normalen versteuerten Einkommen geleistet wird.

Eine Ausnahme bilden Gelegenheitsgeschenke an Angestellte und Arbeitnehmer. Zu persönlichen Anlässen - berufliche oder privat - wie dem Job-Jubiläum, dem Geburtstag oder der Geburt eines Kindes sind einmalige Sachgeschenke (Aufmerksamkeiten) von bis zu 60 € pro Person und Anlass steuerlich absetzbar für das Unternehmen und steuerbefreit für den Empfänger. Es ist allerdings etwas Vorsicht geboten - Firmenjubiläen und Weihnachts- oder Ostergeschenke sind hingegen kein persönlicher Anlass und fallen steuerlich unter die zuvor genannte 50 € Regelung (35 € für Kunden und Geschäftspartner). Die Freigrenze für Sachzuwendungen gilt unabhängig von bzw. zusätzlich zu jener für Gelegenheitsgeschenke. Mitarbeiter können, sollten mehrere persönliche Anlässe innerhalb eines kurzen Zeitraums aufeinanderfolgen, mehrere steuerfreie Gelegenheitsgeschenke im selben Monat erhalten.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde gewissenhaft recherchiert und auf der Basis von aktuellen Informationen verfasst. Es kann jedoch darüber hinaus in diesem Rahmen kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Steuervergehen können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich deshalb mit Fragen bitte immer direkt an das BZSt oder an einen Steuerberater.
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
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