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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 10.05.2022
Existenzsichernder Lebensstandard ist ein Menschenrecht
14 Mitglieder des Deutschen Bundestages nehmen am parlamentarischen "Fairen Frühstück" zum Thema "Fairer Handel - Existenzsichernde Einkommen und Preise als Grundlage für eine Faire Zukunft für Alle" teil.
Dazu haben Dr. Bärbel Kofler, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Forum Fairer Handel und Fairtrade Deutschland geladen. Im Zentrum des "Fairen Frühstücks" stand die Frage, wie das Menschenrecht auf eine gerechte und befriedigende Entlohnung und einen existenzsichernden Lebensstandard weltweit gefördert werden können. Vertreter*innen des Forum Fairer Handel und von Fairtrade Deutschland erläuterten den Parlamentarier*innen, wie der Faire Handel dazu beiträgt. Gleichzeitig betonten sie: Viele Erzeuger*innen weltweit haben nur dann die Chance auf ein existenzsicherndes Einkommen, wenn dem ruinöse Preiskampf im Lebensmittelhandel durch politische Regulierungen ein Riegel vorgeschoben wird.

Nach Schätzungen der Weltbank leben über 3,3 Milliarden Menschen weltweit unterhalb der erweiterten Armutsgrenze von 5,50 Dollar pro Tag. Die Mehrheit von ihnen lebt in ländlichen Gebieten und ist in der Landwirtschaft tätig. Obwohl diese Kleinbäuer*innen teilweise für Märkte produzieren, in denen Milliarden erwirtschaftet werden, können sie von ihren Einnahmen häufig ihre Existenz nicht sichern. Dabei sind eine gerechte und befriedigende Entlohnung sowie ein existenzsichernder Lebensstandard ein Menschenrecht (Art. 23 und 25 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen). Sie sind auch Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung des in Deutschland letzten Jahres beschlossenen Lieferkettengesetzes. Denn nur wenn Kleinbäuer*innen und -produzent*innen ein ausreichendes Einkommen erhalten, verfügen sie selbst über die Kapazitäten, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Ohne kostendeckende Preise fehlen zudem dringend notwendige Finanzmittel für Investitionen in Klima- und Umweltschutz.

Dazu erklärt Dr. Bärbel Kofler:
"Mit dem Beschluss des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist die Zeit der Freiwilligkeit vorbei, es gibt jetzt endlich verbindliche Regelungen für die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Damit sendet die Bundesregierung eine klare Botschaft: Die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil sein. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch den kürzlich veröffentlichten EU-Legislativvorschlag zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, der in einigen Punkten noch ambitionierter angelegt ist als unsere Gesetzgebung. Existenzsichernde Einkommen und Verbot unlauterer Handelspraktiken müssen in die nachhaltige Unternehmensführung integriert werden, um gerade in Zeiten komplexer Krisen resiliente Lieferketten zu schaffen."

Ein Grund, warum viele Erzeuger*innen weltweit kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften, sind auch die ruinösen Preise, die sie für ihre Produkte erhalten. Erzeuger*innen sind häufig gezwungen, Preise unterhalb der Produktionskosten zu akzeptieren, da der globale Agrar- und Lebensmittelhandel von extremen Machtungleichgewichten geprägt ist: Erzeuger*innen stehen in Abhängigkeit von wenigen Unternehmen, welche die globalen Lieferketten dominieren und ihren Lieferanten Handelsbedingungen und Preise weitestgehend diktieren können.

Matthias Fiedler, Geschäftsführer des Forum Fairer Handel, betont vor diesem Hintergrund:
"Die Bundesregierung muss für mehr Transparenz und Fairness entlang der Lebensmittellieferkette sorgen. Ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten würde dem ruinösen Preiskampf im Lebensmittelhandel einen Riegel vorschieben. Spanien hat bereits gezeigt, dass ein solches Verbot machbar ist - die deutsche Bundesregierung muss nun nachziehen. Ergänzend muss die Bundesregierung die bereits beschlossene unabhängige Preisbeobachtungsstelle schnellstmöglich einrichten. Auch mit Blick auf die derzeit steigenden Verbraucher*innenpreise könnte eine Preisbeobachtungsstelle mehr Transparenz darüber schaffen, was die Gründe für Preissteigerungen sind und wie Margen und Gewinne in der Lieferkette verteilt sind. Es ist auch eine Frage der Fairness, dass steigende Verbraucher*innenpreise nicht zulasten einkommensschwacher Verbraucher*innen gehen."

Ausführliche Informationen zum Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten finden Sie hier

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