Vorteile einer energetischen Sanierung
Sanierungsplan erstellen Der erste Schritt zur energetischen Sanierung ist die Erstellung eines Sanierungsplans. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich an Fachleute zu wenden, um diesen aufzustellen. Darin wird zuerst festgestellt, welche Sanierungsmaßnahmen möglich sind und wie der Finanzierungsplan dazu aufzustellen ist. Da verschiedenste Stellen dabei ineinandergreifen, wird im Sanierungsplan auch die Terminplanung festgesetzt, damit die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge abgeschlossen werden. Dazu gehört auch, dass diverse Rechtsvorschriften eingehalten werden. Dazu gehört vor allem das Baurecht, aber je nach Umfang muss auch die Energieeinsparverordnung berücksichtigt werden. Energieeinsparverordnung Für die Energieeinsparverordnung wird ein Referenzhaus festgelegt, auf dessen Basis Neubauten technische Voraussetzung bezüglich des Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung erfüllen müssen. Bei der Sanierung eines Gebäudes gelten je nach Umfang die gleichen Regelungen und bei bestimmten Systemen wie einer Ölheizung müssen diese auch unabhängig von einer Sanierung ausgetauscht werden. Energieberatung wahrnehmen Durch die Einbeziehung von Fachleuten ist es sinnvoll eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert dabei 80 % der anfallenden Kosten. Bei einem Vor-Ort Besuch wird dabei der aktuelle energetische Wert der Immobilie eingeschätzt und schlägt auch geeignete Sanierungsmaßnahmen vor, die dann im Sanierungsplan berücksichtigt werden können. Zusätzlich dazu sollten die Meinungen der Spezialisten aus den verschiedenen Bereichen wie Handwerker, Ingenieure und eventuell auch des Architekten dort einfließen. Maßnahmen bei der energetischen Sanierung Welche Maßnahmen nötig sind, um das Gebäude energetisch aufzuwerten, sollte nun individuell im Sanierungsplan festgelegt worden sein. Bei der Sanierung wird grundsätzlich von außen nach innen geplant, ein erster Schritt ist dann meist die Fassadendämmung vorzunehmen. Ist dieser Schritt geplant, unterliegt die gesamte Modernisierung der Energieeinsparverordnung. Kriterium dabei ist nämlich, ob bei dem Gebäude mehr als 20 % der Bauteilfläche ersetzt, oder der beheizte Teil um 30 Kubikmeter erweitert werden soll. Die nächste Maßnahme ist der Einbau von isolierten Fenstern und Türen, damit die Wärme im Gebäude bleibt und in den kalten Jahreszeiten nicht nach außen entweicht. Die Heizungsanlage ist ein Kernelement der Gebäudemodernisierung und ermöglicht es weg von der Ölheizung zu gehen und eine moderne Technik zu verwenden. Macht vielleicht sogar eine Wärmepumpe Sinn, oder sollte auf andere Systeme gesetzt werden? Bei der Sanierung ist zu beachten, dass in manchen Bundesländern dann auch die Installation einer Photovoltaikanlage verlangt wird, was die Wärmepumpe umso effizienter arbeiten lässt. Experten aus diesem Bereich können dazu gezielt weitere Informationen geben und einschätzen, ob die Installation einer Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Förderungen wahrnehmen Zwar wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG der KfW am 24. Januar 2022 gestoppt, trotzdem hat die Bundesregierung weitere Förderungen bei der energetischen Sanierung in Aussicht gestellt. Seit dem 20. April gilt nun das Programm für Neubauten und Sanierungen, die dem Standard KfW 40 NH entsprechen. Je nachdem, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, stellt die KfW günstige Kredite zur Verfügung, oder aber fördert direkt, ohne dass Geld zurückgezahlt werden muss. Zusätzlich gibt es noch die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Dabei werden direkte Maßnahmen wie die Gebäudedämmung, der Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern und Außentüren, sowie der Einsatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen gefördert. Die BAFA unterstützt dann mit 20 % der Ausgaben, die auch nicht zurückgezahlt werden müssen. Gedeckelt sind diese Förderungen auf jährlich maximal 15 Millionen Euro. Wichtig bei der Wahrnehmung der Förderung ist, dass diese beantragt werden, bevor mit Sanierungsmaßnahmen begonnen werden. Schon mit dem Sanierungsplan, sollten Förderungen eingeplant werden, umso auch die Finanzierung besser aufzustellen. Ist erstmal mit den Sanierungen begonnen worden, kann keine Förderung mehr beantragt werden.
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