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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Aurelia Stiftung, D-14193 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 16.03.2022
Verbotenes Insektengift im Raps:
Weiter ein Problem für Bienen und Imkereien
Bei aktuellen Untersuchungen der Aurelia Stiftung wurde das EU-weit verbotene Insektengift "Thiacloprid" in Rapshonigen nachgewiesen. Der für Bienen hochgefährliche Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide hätte in der Rapsanbausaison 2021 überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen. Vor der Anbausaison 2022 besteht jetzt dringender Handlungsbedarf bei den zuständigen Behörden, um geltende Anwendungsauflagen auch tatsächlich durchzusetzen und Bienen und Imkereiprodukte besser vor Pestizidbelastungen zu schützen.

Die Aurelia Stiftung hat Rapshonige aus ganz Deutschland auf Neonicotinoide untersucht, um nachzuprüfen, ob die geltenden Anwendungsverbote und -auflagen für diese Pestizidwirkstoffe auch tatsächlich eingehalten werden.

Übersicht der wichtigsten Ergebnisse:
  1. In insgesamt 16 der 152 untersuchten Proben wurden Neonicotinoide nachgewiesen, sprich 10.5% der Honige sind mit Neonicotinoiden belastet (bei einer Nachweisgrenze von 5µg/kg). Gefunden wurden die zwei Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid. Beide verursachen bei Bienen und andere Insekten bereits in sehr geringen Dosen schwere Gesundheitsschäden.
  2. Vier Proben, demnach 2,6% der Proben, überschreiten den MRL-Grenzwert, also die rechtlich zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen. Davon überschreiten drei Proben den Grenzwert von Acetamiprid (50µg/kg).
  3. In zehn Proben, also etwa in jedem fünfzehnten Honig, wurde das EU-weit verbotene Neonicotinoid Thiacloprid gefunden. Das entspricht 6,6% der Proben. Eine Probe überschreitet dabei den MRL-Grenzwert, der bei Thiacloprid bei 200µg/kg liegt.

Zusammenfassend lässt sich zwar eine erfreuliche Verbesserung der Belastung vom Rapshonig durch Neonicotinoide feststellen. Der Nachweis von Thiacloprid in zehn Proben ist allerdings als problematisch einzustufen. Dieser Neonicotinoid-Wirkstoff wurde im August 2020 aus humantoxikologischen Gründen EU-weit verboten. Die Verkaufs- und Verbrauchsfristen für Thiacloprid enthaltende Spritzmittel endeten in Deutschland am 3. Februar 2021.

Da der Wirkstoff gewöhnlich zur Rapsblüte im April bis Mai gespritzt wird, war eine Spritzung in der Rapsanbausaison 2021 nicht mehr zulässig. Unsere Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass Rapsanbauer*innen dennoch Restbestände ausgebracht haben. Offensichtlich wurde das Verbot mangelhaft umgesetzt bzw. der Vollzug von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden nicht ausreichend überwacht. Hier besteht dringend weiterer Handlungsbedarf bei den Behörden, um den Schutz von Bienen und Bestäubern im Frühjahr 2022 auch wirklich zu gewährleisten.

Um die Anwendung von Neonicotinoiden im Raps kritisch im Blick zu behalten und für eine verbesserte Datenlage zur Neonicotinoid-Belastung im Frühjahrsblütenhonig zu sorgen, beabsichtigt die Aurelia Stiftung die Untersuchungen mit Rapshonig von 2022 zu wiederholen.

Hier können Sie den detaillierten Projektbericht als PDF herunterladen.

Hier finden Sie mehr Informationen zu dem Projekt.

Hintergrund: Warum Neonicotinoide den Bienen schaden
Neonicotinoide sind synthetisch hergestellte und neurotoxisch wirkende Insektengifte (Nervengifte), die in der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Schadinsekten eingesetzt werden. Aufgrund ihrer besonderen Bienenschädlichkeit sind sie hochumstritten und bereits teilweise verboten worden. Es ist nachgewiesen, dass die Anwendung von Neonicotinoiden zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei Bestäuberinsekten wie Wild- und Honigbienen führt. Insbesondere das Spritzen der Mittel direkt in die Pflanzenblüte führt zu hohen Belastungen bei Bestäubern, die sich fast ausschließlich von Blütennektar und -pollen ernähren.

Honigbienen nehmen die Insektengifte über den belasteten Nektar und Pollen auf und tragen sie zurück in den Bienenstock. Dort können die Wirkstoffe das gesamte Volk einschließlich der Brut schädigen und sich auch im Honig anreichern. Auf diese Weise kann es auch zu lebensmittelrechtlich relevanten Rückstandsbelastungen im Honig kommen. Überschreitet der Pestizidgehalt im Honig die jeweiligen Grenzwerte, wird er unverkäuflich und muss vernichtet werden. Dadurch wird die Belastung durch Pestizid-Rückstände zu einem Existenzrisiko für die betroffenen Imkereibetriebe.

Die Aurelia Stiftung versteht sich als unabhängige Anwältin der Bienen und setzt sich für ein konsequentes Verbot von Neonicotinoiden und anderen bienenschädlichen Pestiziden (z.B. Glyphosat) ein. Die Stiftung hat vor deutschen und europäischen Gerichten erfolgreich darauf hingewirkt, dass der Einsatz von drei Neonicotinoiden EU-weit im Freiland verboten bleibt. Außerdem setzt sich die Stiftung mit verschiedenen Maßnahmen für ein generelles Anwendungsverbot von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen ein.

Mehr unter: www.aurelia-stiftung.de

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