Eine neue Jacke muss her. Am besten Second-Hand. Das ist nicht nur günstig, sondern auch nachhaltig, weil viele Artikel so eine Chance auf ein neues Leben bekommen. Auf zahlreichen, europaweit agierenden Online-Verkaufsplattformen wie Vinted aus Litauen, Vestiaire Collective aus Frankreich oder Sellpy aus Schweden, werden Kleidungsstücke und Accessoires von Privatperson zu Privatperson angeboten. Der Vorteil liegt auf der Hand: mit Hilfe dieser Plattformen erhält man Zugang zu Angeboten aus ganz Europa. Manche sind sogar bei der Präsentation der Produkte behilflich, so dass der Käufer ein Einkaufserlebnis fast wie in einem gewerblichen Online-Shop erhält. Der Teufel steckt häufig im Kleingedruckten Das Europäische Verbraucherzentrum erreichen allerdings immer wieder Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit der Abwicklung nicht zufrieden waren: Der versprochene Käuferschutz wird nicht gewährt, Nutzerkonten werden ohne Angabe von Gründen gesperrt, die Transaktion wird von der Plattform abgebrochen und der Kundenservice ist nicht zu erreichen. In einigen Fällen hat sich das erworbene Stück auch als Produktfälschung herausgestellt. Schließlich sind auch die für die Transaktion wichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft nur dürftig in alle Sprachen übersetzt in denen die Plattform nutzbar ist. Teilweise weichen die Bedingungen aufgrund von Übersetzungsfehlern voneinander ab oder bleiben unklar. Ein Fallbeispiel Das EVZ Deutschland erhielt kürzlich folgende Beschwerde: Die Bestellung war schnell aufgegeben, für die Lieferung wurde der günstigere, unversicherte Versand gewählt. Doch die Jacke kommt und kommt nicht. Also reklamieren. Die Verkäuferin reagiert: "Das Paket kam wieder zurück. Wenn es noch einmal verschickt werden soll, müssen Sie als Käuferin erneut Versandkosten bezahlen." Das Problem: Ohne Sendungsverfolgung ist leider nicht nachvollziehbar, was wirklich vorgefallen ist. Fakt ist: die Käuferin hat nun weder Geld noch Ware. Sie entscheidet sich, die Jacke lieber doch nicht zu kaufen und verlangt ihr Geld zurück. Das ist aber schon auf dem Konto der Verkäuferin eingegangen. Normalerweise gibt es erst Geld, wenn der Empfang bestätigt wurde. Erklärung der Plattform: Aktuell würde ein neues Verfahren getestet, damit Verkäuferinnen und Verkäufer schneller ihr Geld bekommen. Das Geld wird direkt nach dem Versand ausgezahlt, auch ohne Bestätigung des Empfangs. Auf die Beschwerde der Käuferin fordert die Plattform die Verkäuferin auf, den Kaufpreis zu erstatten. Was die Versandkosten anbelangt, müssten sich die beiden Privatpersonen allerdings untereinander einigen. Die Verkäuferin ist bereit, den Kaufpreis zurückzuzahlen, behält aber die Versandkosten ein. Und die Plattform erstattet lediglich die Kosten für den Käuferschutz, nicht aber für den Versand. Die Enttäuschung ist groß: Keine Ware und Porto bezahlt für nichts. Das Unternehmen wurde in diesem Fall vom Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren kontaktiert und erklärte, dass die Tests zur schnelleren Auszahlung des Kaufpreises nun dauerhaft eingestellt wurden. Die Versandkosten wurden der Verbraucherin inzwischen erstattet. Das EVZ Deutschland gibt Tipps, damit dem nachhaltigen Einkaufserlebnis nichts mehr im Wege steht:
Das EVZ hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos weiter Bei Problemen mit Plattformen aus dem EU-Ausland können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Hier erhalten Sie kostenfrei Rat und Hilfe!
Artikel drucken Fenster schließen |