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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 02.12.2021
Hamburger Verwaltungsgericht bestätigt Gesetzeslücke
"Die Bundesländer haben es bisher versäumt, die Bodenmarktpolitik zu reformieren."
Landwirtschaftliche Betriebe haben nach dem Grundstücksverkehrsgesetz kein Drittschutzrecht. Beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet zeigt der Fall der Bauernfamilie Jaacks in Hamburg, dass sie wegen dieses veralteten Gesetzes ihren Hof verlieren könnten - an einen außerlandwirtschaftlichen Investor. Die AbL veröffentlicht ihre Stellungnahme, in der die rechtlichen und agrarpolitischen Sachverhalte dargestellt sind. Es wird klar: Die Politik in Bund und Ländern muss umgehend die Bodenpolitik reformieren. Morgen lädt das Thüringer Landwirtschaftsministerium zu einem Verbändegespräch ein, um Eckpunkte für eine Bodenmarktreform zu diskutieren. In anderen Bundesländern zeichnen sich unterschiedliche Aktivitäten zur Bodenmarktpolitik ab.

Reiko Wöllert, stellvertretender AbL-Vorsitzender und Landwirt in Thüringen, sagt:
"Die Bundesländer haben es bisher versäumt, die Bodenmarktpolitik zu reformieren. Jegliche Bemühungen sind in den letzten Jahren im Sande verlaufen, weil sich andere als die bäuerlichen Interessen durchgesetzt haben. Das muss sich schleunigst ändern. Es findet ein Ausverkauf der Landwirtschaft statt und die Agrarstruktur wird zerstört. Die Versäumnisse der Politik in Hamburg und in anderen Bundesländern zeigen sich in bedrückender Weise im Bodenfall der Bauernfamilie Jaacks."

Wöllert führt weiter aus:
"Ein Ehepaar, das bislang wohl ausschließlich im Immobilienbereich tätig war, hat diesen Hof gekauft, obwohl die Bauernfamilie ein gleichwertiges Angebot abgegeben hat. Diese Entscheidung ist aus rechtlicher und agrarpolitischer Sicht mehr als fragwürdig. Aber das veraltete Grundstücksverkehrsgesetz sieht kein Drittschutzrecht vor. Das bedeutet, die Familie hat keine Klagemöglichkeit. In der jüngsten Verhandlung bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg diese Gesetzeslücke. Damit wird von rechtlicher Seite die Forderung der AbL bestärkt, dass die Politik jetzt handeln muss. Für die Bodenmarktpolitik sind die Bundesländer zuständig, die umgehend handeln müssen, denn Familie Jaacks ist nur ein Beispiel von vielen. Die AbL fordert außerdem die neue Bundesregierung auf, diesen Reformprozess initiativ rasch voranzutreiben. Für einen Umbau der Tierhaltung, für Klimaschutz, Artenvielfalt und eine regionale Lebensmittelversorgung braucht es viele und vielfältige Betriebe."

Hauke Jaacks, betroffener Milchbauer, sagt:
"Uns war bewusst, dass das Hamburger Verwaltungsgericht unsere Klage abweisen könnte. Aber wir wollen, dass die rechtliche Lücke und die Versäumnisse der Politik ans Tageslicht gerückt werden. Es müssen notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Das kommt uns nicht mehr zu Gute. Aber wir fordern Bürgermeister Tschentscher und Landwirtschaftssenator Kerstan auf, sich mit uns zusammenzusetzen und Lösungsmöglichkeiten für den Erhalt unseres Betriebes zu finden. Unsere wirtschaftliche Existenz hängt davon ab."

Links:
AbL Stellungnahme zur Verhandlung des Bodenfalls Jaacks vor dem Verwaltungsgericht

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