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Energie & Technik   
Wirtschaftlichkeit neuer Photovoltaik-Dachanlagen gefährdet
Für ein Gelingen der Energiewende muss der Ausbau der Photovoltaik erheblich gesteigert werden.
Ohne gesetzliche Änderungen droht der Bau neuer Photovoltaik-Dachanlagen ab Mitte 2022 unwirtschaftlich zu werden. Dies gefährdet den Erfolg der Energiewende. Daher sollte der Bundesgesetzgeber dringend den Mechanismus zur Absenkung der Einspeisevergütungen überarbeiten und einen Vergütungsbonus für Photovoltaik-Dachanlagen einführen, die den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen.

Bau neuer Photovoltaik-Dachanlagen muss wirtschaftlich sein, um Ausbauziele zu erreichen
Photovoltaikanlagen auf Dächern erhalten für die in das Netz eingespeiste Strommenge eine Vergütung. Diese Einspeisevergütungen sind in den vergangenen Jahren für neu in Betrieb gehende Anlagen erheblich abgesenkt worden. Ziel dieses Degressionsmechanismus war, die Kosten der Energiewende zu begrenzen.

Da sich die Kosten zur Errichtung von Photovoltaik-Dachanlagen nicht in gleichem Maße reduzierten wie die Einspeisevergütungen, ist seit mehreren Jahren ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt Leistung nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Durch die weiterhin schnell sinkende Einspeisevergütung drohen Anlagen dieser Größenklasse, die ab Juni 2022 neu in Betrieb genommen werden, auch mit teilweiser Eigenversorgung unwirtschaftlich zu werden.

Um das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf Bundesebene verankerte Ziel eines Zubaus von ca. 16 Gigawatt Photovoltaik im Jahr zu erreichen, muss der Mechanismus der Einspeisevergütung am Erreichen dieses Ziels ausgerichtet und hierfür entsprechend überarbeitet werden.

UBA-Empfehlungen für die Ausgestaltung der Einspeisevergütung
Das UBA empfiehlt, dass der Mechanismus der Einspeisevergütung schneller zu einer Erhöhung der Vergütung führt, wenn die Anlagenpreise steigen. Durch diese Anpassung können ein insgesamt stabiler Ausbau und die nötige Verlässlichkeit für Hersteller und Installationsbetriebe erreicht werden.

Als zweite Maßnahme empfiehlt das UBA einen Vergütungsbonus für Photovoltaikanlagen-Betreiber, die sich verpflichten, über den Förderzeitraum die gesamte Stromerzeugung ins Netz einzuspeisen (Volleinspeisung). So könnten bisher ungenutzte Dachpotenziale erschlossen werden, bei denen kein Eigenverbrauch möglich und ein Betrieb ansonsten nicht wirtschaftlich ist.

Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sinnvoll
Weiteres Element für einen höheren Photovoltaik-Ausbau kann die Einführung eine Pflicht sein, Dächer von Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Im Koalitionsvertrag ist eine Verpflichtung für gewerbliche Neubauten vorgesehen; ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes schlägt demgegenüber eine Nutzungs- und Katasterpflicht für alle Neubauten, ob gewerblich oder privat genutzt, vor. Dabei entscheidet der verpflichtete Eigentümer, entweder eine Photovoltaikanlage zu installieren und selbst zu betreiben, oder die Dachfläche in ein Kataster einzutragen, damit sie von Dritten für den Betrieb einer Photovoltaikanlage gepachtet werden kann. Voraussetzung ist ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb auch bei Volleinspeisung, welcher durch den oben beschriebenen Vergütungsbonus ermöglicht wird.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.
 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
http://www.umweltbundesamt.de
buergerservice@uba.de
    

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