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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 21.07.2021
Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser
Viele Regionen in Deutschland sind zurzeit von Hochwasser betroffen.
In vielen Regionen Deutschlands haben starke Regenfälle zu Hochwasser und großen Zerstörungen geführt. Was ist nach dem Rückgang des Wassers zu beachten? Wer hilft bei Problemen nach dem Hochwasser? Was ist beim Trinkwasser zu beachten? Und was tun gegen Schimmel? Antworten auf diese und weitere Fragen in unseren FAQ.

Warum kommt es zu Hochwasser?
Hochwasser haben natürliche Ursachen, wie langanhaltende Niederschläge, Starkregenereignisse oder die Schneeschmelze. Dennoch nehmen wir Menschen mit der Gestaltung unserer Umgebung Einfluss auf die Entstehung und den Verlauf von Hochwasserereignissen. Der Mensch hat auf vielfältige Weise in das Abflussgeschehen eingegriffen und das heutige Erscheinungsbild von Flüssen und Bächen sowie der gesamten Landschaft massiv geprägt. Diese Maßnahmen hatten das Ziel, nah am Fluss Standorte für Wirtschaftsansiedlungen und Wohnorte zu schaffen, die Schifffahrt zu erleichtern oder Siedlungen vor Hochwasser zu schützen. Häufig konnten so auch höhere Erträge in der Landwirtschaft durch Entwässerung, Dränagen und Intensivierung erreicht werden. Dies führte über langjährige Prozesse zum Verlust der natürlichen Überschwemmungsgebiete und des Wasserrückhaltes in der Landschaft. Der jahreszeitliche Rhythmus des Abflussverhaltens der Gewässer wurde gestört. Hochwasser fließen heute schneller und mit erheblich steilerer Welle ab, da die Flüsse nur wenig verzweigt und stark begradigt sind. Hochwasser transportieren heute ein größeres Wasservolumen pro Zeiteinheit.

Parallel zu diesen Entwicklungen steigen die Werte, z.B. die Anzahl von Wohngebäuden, Industrie und Kulturstätten, in ehemaligen Auen und auf Überschwemmungsflächen an. Trifft ein Hochwasser auf eine Siedlung oder ein Industriegebiet, können sehr hohe Schäden entstehen.

Die Erfahrung des Jahrhunderthochwassers im ⁠Einzugsgebiet⁠ der Elbe und Donau im Sommer 2002 führten zur stärkeren Verankerung des Hochwasserschutzes im Wasserhaushaltsgesetz (2005), zur Entwicklung einer europäischen Richtlinie zum besseren Umgang mit den Hochwasserrisiken (2007) sowie zur erneuten Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes (2010), um die europäischen Vorgaben zum ⁠Hochwasserrisikomanagement⁠ umzusetzen.

Was tun im Ernstfall?
Aktuelle Informationen zu Niederschlägen, Starkregenereignissen und Warnungen erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Informationen über aktuelle Hochwasserereignisse erhalten Sie beim länderübergreifenden Hochwasserportal.

Bitte beachten Sie unsere 10 Tipps für das richtige Verhalten bei Hochwassergefahr.

Übergreifende Informationen zum Thema Hochwasser und zur internationalen Abstimmung an den großen Flüssen finden sich bei den Internationalen Kommissionen:

Was sollte nach Rückgang des Hochwassers beachtet werden?
Nach Ablauf des Wassers sollte die Versicherung informiert und der Schaden fotografisch dokumentiert werden.
Zur Sicherheit ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Stromschlages besteht und möglicherweise Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind. Lebensmittel, die Kontakt mit dem Hochwasser hatten, sollten entsorgt werden.
Nach Entfernung des Schlamms aus den betroffenen Gebäuden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung des Gebäudes begonnen werden.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, wenn möglich eine technische Trocknung durchzuführen. Nicht betroffene Räume oder Wohngeschosse müssen während der Trocknung abgeschottet werden (zum Beispiel Keller gegen Obergeschosse abdichten) um eine Verwirbelung von Stäuben, Fasern, chemischen oder mikrobiologischen Stoffen zu vermeiden.

Wird der Boden durch das Hochwasser verunreinigt?
Die Sedimente vieler Flüsse sind immer noch mit Schadstoffen zum Teil hoch belastet. Sie werden bei Überschwemmungen mit dem Flusswasser teilweise wieder freigesetzt und lagern sich in den Überschwemmungsgebieten bevorzugt in strömungsberuhigten Bereichen ab. Der Oberboden von überspülten und mit Schadstoffen kontaminierten Gartenflächen sollte nach Ablauf des Wassers auf jeden Fall untersucht werden, wenn zukünftig darauf Gemüse angebaut werden soll. Das örtlich zuständige Umweltamt kann Auskunft darüber geben, ob es sinnvoll ist, eine Bodenschicht abzutragen - und wenn ja, bis zu welcher Tiefe - und zu entsorgen.

Das Land Thüringen hat 2013 ein Merkblatt mit Hinweisen zum sachgerechten Umgang mit den von Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen herausgegeben.

Auch von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gibt es "Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen".

Was muss ich beim Trinkwasser nach einem Hochwasser beachten?
Wenn über das örtliche Gesundheitsamt keine Abkochempfehlung oder eine Verwendungseinschränkung angeordnet wird (bei Beeinträchtigung der Wassergewinnungs- bzw. Aufbereitungsanlagen durch das Hochwasser möglich), kann das Trinkwasser bedenkenlos weiter verwendet werden.

Bei Einstellung der Trinkwasserversorgung (zum Beispiel in Passau) erfolgt die Versorgung der Bevölkerung über Wasserwagen oder Mineralwassergebinde.
Im Falle des "Überlaufens" von Einzelwasser-Versorgungen (sog. Hausbrunnen) sollte das Wasser abgekocht werden, bis der Betrieb des Brunnens wieder bestimmungsgemäß verläuft und die Wasserproben nach Trinkwasserverordnung in Ordnung sind.

Alle wichtigen Informationen zur Qualität von Brunnenwasser

Hinweis: Oft wird beobachtet, dass in Hochwasserzeiten das Trinkwasser verstärkt nach Chlor riecht. Dies ist eine Folge des vorsorglichen Handelns der Wasserversorger, die Chlor zur Desinfektion des Trinkwassers einsetzen, um Verkeimungen des Trinkwassers vorzubeugen. Die zugesetzte Menge an Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.

Können Colibakterien und Düngemittel aus Feldern bei Hochwasser ins Trinkwasser gelangen?

Wenn die Trinkwassergewinnung und -aufbereitung regelgerecht erfolgen bzw. der möglicherweise schlechteren Rohwasserqualität durch die Wasserversorger angepasst werden, ist es nicht möglich, dass Colibakterien und Düngemittel ins Trinkwasser gelangen.

Das Trinkwasser wird zudem über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung ständig mikrobiologisch und chemisch überwacht. Werden Verunreinigungen nachgewiesen, unternimmt das örtliche Wasserwerk Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen, zum Beispiel eine Allgemeine Warnung verbunden mit Verhaltenstipps zum Umgang mit dem Trinkwasser.

Weitere Hinweise finden Sie in dieser Broschüre.

Darf ich Obst und Gemüse essen, welches mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen ist?
Da im Hochwasser mit Keimbelastungen zu rechnen ist (eventuell durch Überlaufen von Kläranlagen), sollten Obst und Gemüse zumindest gründlich mit Trinkwasser gewaschen werden. Sicherer ist es, wenn Obst und Gemüse vor dem Verzehr gekocht werden.

Was sollte ich beim Reinigen nach einem Hochwasser beachten?
Beim Säubern der Gegenstände sind Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit zu beachten:
  • Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen (in Baumärkten erhältlich).
  • Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen.

Sind Gegenstände bereits von Schimmel befallen sind zusätzliche Maßnahmen zu beachten:
  • Schimmelpilzsporen nicht in andere Räume verbreiten, Vorsicht beim Transport verschimmelter Materialien, angrenzende Räume geschlossen halten.
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen
  • Atemschutz tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen. Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen - spezielle Staub-Schutzbrille tragen (in Baumärkten erhältlich).

Grundsätzlich sollten mit Schimmelpilzen befallene Materialien vor der Trocknung ausgebaut werden. Damit eine zügige Entfeuchtung erfolgen kann sollten Oberbeläge, Vorbaukonstruktionen oder Verkleidungen zuvor entfernt werden, da die Nässe durch die Überflutung tief in die massive Bausubstanz eindringen konnte (Mauerwerk, Böden, Decken).

Sollte nach einem Hochwasser desinfiziert werden?
Das Umweltbundesamt rät von einer Behandlung durchnässter Räume mit Desinfektionsmitteln ab, da das Hochwasser nicht nur Fäkalien, sondern eine Vielzahl chemischer Stoffe enthalten kann, die gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln reagieren. Wichtiger ist jedoch, dass bei durchnässten Materialien die Desinfektion nicht wirksam ist, da nicht alle Mikroorganismen erreicht werden. Zudem gehen auch von toten Schimmelpilzsporen gesundheitliche Gefahren aus. Deshalb sollten alle mit Schimmel befallenen Materialien (zum Beispiel Holz, Tapeten, Putz) aus den durchfeuchteten Gebäudeteilen entfernt werden.

Kann ich vom Hochwasser durchnässte Materialien retten?
Bei Hochwasser sollten die betroffenen Räume möglichst vollständig ausgeräumt werden.

Noch nicht von Schimmelpilzen befallene Gegenstände können gesäubert und getrocknet werden, um einer Schimmelbildung vorzubeugen. Allerdings kann Hochwasser Fäkalien und auch andere Schadstoffe (zum Beispiel Heizöl) enthalten. Als Grundregel kann gelten, dass Gegenstände, die sich nicht innerhalb von 24-48 Stunden trocknen lassen, entsorgt werden sollten, um Keim- und Schimmelbildung vorzubeugen.

Befallene poröse Materialien - etwa Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen - können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Starker Schimmelpilzbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte vollständig - dass heißt auch in tiefer liegenden Schichten - durch Abtragen der Baustoffe entfernt werden.

Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum ist sehr schwierig zu sanieren. Es muss zumeist entsorgt werden. Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden. Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche - also Stühle und Schränke - sollten oberflächlich feucht gereinigt, getrocknet und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden.

Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung, wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren. Im Normalfall sollten sie entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien - wie Teppiche oder Vorhänge - sind zumeist ebenfalls nur mit großem Aufwand zu reinigen. Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.

Weiterführende Informationen und FAQs finden Sie auf der UBA-Website.

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