Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Anstatt den wichtigen Sachverhalt inhaltlich zu prüfen, hat es sich das Bundesamt leichtgemacht und gesagt, es fehle der Umweltbezug. Ohne Umweltbezug kein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände. Ein Unfall mit katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Natur ist aber bei jedem Atomkraftwerk jederzeit möglich. Und es geht hier um den Export von Brennelementen an marode belgische Atomkraftwerke nahe der deutschen Grenze. Die Entscheidung des BAFA ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher lassen wir die Sache nun gerichtlich prüfen." Selbst das oberste Gericht in Belgien, der Belgische Verfassungsgerichtshof, hat in seinem Entscheid (Nr. 34/2020 vom 5. März 2020, Gz. 6328) die Laufzeitverlängerung von Doel 1 und 2 wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung für unrechtmäßig erklärt. Klaus Brunsmeier, Landesvorstand des BUND NRW: "Laut dem BAFA hätten damit weder Privatpersonen noch Umweltverbände die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Atomexporten gerichtlich prüfen zu lassen, obwohl sie unmittelbar Leben und Umwelt bedrohen. Und gerade das AKW Doel ist bekannt für Rissbildung, besonders NRW wäre von einem Atomunfall der dortigen Pannen-Reaktoren betroffen. Wir fordern die sofortige Stilllegung der Urananreicherung und Brennelementeproduktion in Deutschland." Hintergrund Die BUND-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten Widerspruch eingelegt gegen die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen an belgische Reaktoren nahe der deutschen Grenze, erteilt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen wird vom französischen Konzern ANF AdvancedNuclearFuels GmbH/Framatome GmbH betrieben. Mit der unbefristeten Betriebsgenehmigung bleibt auch Deutschland - trotz seines Beschlusses zum Ausstieg aus der Atomenergie - immer noch mittelbar Teil der nuklearen Kette. Mehr Informationen
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