Erst vergangene Woche hatte in Frankreich ein Bündnis aus Umweltschutzorganisationen vor Gericht einen historischen Sieg erzielt. Das Pariser Verwaltungsgericht urteilte, dass die unzureichende Klimapolitik des französischen Staats rechtswidrig ist. Das Gericht wird nun entscheiden, ob es den französischen Staat anweist, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren. Vertreten werden die Klägerinnen und Kläger der deutschen Verfassungsbeschwerden von den Rechtsanwälten Roda Verheyen und Remo Klinger. Roda Verheyen: "Bundesregierung und Bundestag sind wichtige Antworten schuldig geblieben. Das eigene Bekenntnis zu den Erkenntnissen des Weltklimarats und damit einer maximalen Temperaturerhöhung von 1,5 Grad steht im Widerspruch zum Klimaschutzgesetz. Gerichte in den Niederlanden und Frankreich haben es schon deutlich gesagt: Es gibt Schutzpflichten und jeder Staat muss seinen Anteil leisten. Das Verfassungsgericht hat es jetzt in der Hand und muss dem deutschen Gesetzgeber Leitplanken für effektiven Klimaschutz vorgeben." Auch Remo Klinger betont: "Es gibt ein Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum. Klimaschutz ist deshalb Grundrechtsschutz. Jeder Tag ohne ausreichenden Klimaschutz ist ein verlorener Tag." Lüke Recktenwald ist einer der Beschwerdeführer. Ihm geht es vor allem um die Zukunft auf seiner Heimatinsel Langeoog: "Ich lebe in vierter Generation auf der Insel. Ich möchte die Möglichkeit haben, wie meine Eltern auf der Insel zu leben und zu arbeiten. Die Bundesregierung muss dringend handeln, um unsere Grundrechte heute und in Zukunft zu schützen." Yi Yi Prue, Rechtsanwältin und Beschwerdeführerin aus Bangladesch, ergänzt: "Erst im Mai 2020 hat der Super-Zyklon Amphan in Bangladesch und Indien viele Menschen das Leben gekostet und katastrophale Schäden verursacht. Betroffen waren auch einige der Klägerinnen und Kläger, mit denen ich gemeinsam die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht habe. Wir sind jetzt von der Klimakrise betroffen, deshalb müssen vor allem die Industriestaaten wie Deutschland jetzt etwas dagegen tun, um weitere Katastrophen zu verhindern." Linus Steinmetz ist ebenfalls Beschwerdeführer und bei Fridays for Future aktiv: "Meine Generation geht seit Monaten für mehr Klimaschutz auf die Straße. Die Regierung unter Angela Merkel schafft bisher trotzdem kaum mehr als leere Versprechen in Sonntagsreden. Wenn die Bundesregierung von sich aus nicht in der Lage ist, konsequenten Klimaschutz umzusetzen, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden." Die DUH unterstützt die beiden Verfassungsbeschwerden von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal sowie von 10 Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland. Die dritte Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen, unter anderem der Mitbegründerin der deutschen Fridays For Future Bewegung, Luisa Neubauer, wird von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützt. Hintergrund - Was ist bisher passiert?
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