Essen & Trinken
Gesundheit & Wellness
Mode & Kosmetik
Familie & Kind
Einrichten & Wohnen
Haus & Garten
Geld & Investment
Mobilität & Reisen
Politik & Gesellschaft
Büro & Unternehmen
Einkaufen online & Versandhandel
Job & Karriere
Umwelt & Naturschutz
Energie & Technik
News
Service
News
kostenlos
abonnieren
Mediadaten
Login
für Kunden
Premium-Zugang
Kontakt
News
Info
Über
News
weitere
News
Nachhaltig Wirtschaften
Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
Forum
Diskutieren Sie mit!
Infrarotheizung Kosten und Wärmewirkung
(17.04.2019 11:18:08)
Demo in München am 06.10.2018
(25.09.2018 18:15:12)
Das freut mich
(14.06.2018 13:20:31)
Ostern: Eier aus artgerechter Haltung oder vegane Alternativen
(23.03.2018 12:01:30)
Infrarotheizung Fan
(14.11.2017 09:09:49)
HOME
|
Top-Nachrichten
|
Energie & Technik
alle Nachrichten
Hier finden Sie laufend aktuelle
Nachrichten
aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort
Art
Alles
Artikel freie Autoren
Artikel Unternehmenszeitschrift
Artikel Verbandsorgan
Artikel Zeitung/Magazin
Artikelangebot
Diplomarbeit
Dissertation
Editorial
Filmclip
Interview
Kurzmeldung/Ankündigung
Pressemeldung Behörde
Pressemeldung Partei
Pressemeldung Unternehmen
Pressemeldung Verband/Verein
Produktinformationen
Reportage
Rezension
Satire/Humor
Stellenangebot
Studie
Wissenschaftlicher Beitrag
Diskutieren
plus
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit
ECO-News
, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.
ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:
Energie & Technik
Datum:
16.12.2020
Was ändert sich durch die Novellierung des Batteriegesetzes?
Die Rückgabe von Altbatterien bleibt für Verbraucherinnen und Verbraucher so komfortabel wie bisher.
Am 1. Januar 2021 tritt das novellierte Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Die Änderungen haben insbesondere Auswirkungen auf die Batteriehersteller und die Rücknahmesysteme von Geräte-Altbatterien. Dann wechselt auch das BattG-Melderegister vom Umweltbundesamt (UBA) zur stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). Batteriehersteller haben ein Jahr Zeit, um sich neu zu registrieren.
Was ändert sich für die Hersteller von Batterien?
Bevor sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, müssen Hersteller von Batterien ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr wie bisher ihre Marktteilnahme beim Umweltbundesamt anzeigen, sondern sich von der stiftung ear registrieren lassen. Damit wechselt auch das BattG-Melderegister vom UBA zur stiftung ear. Ähnlich wie bereits im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehandhabt, wird das UBA dann auch Aufgaben und Befugnisse aus dem Batteriegesetz an die stiftung ear übertragen.
Für Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien bereits im BattG-Melderegister des UBA angezeigt haben, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von einem Jahr geschaffen. Demnach haben Hersteller, die ihre Marktteilnahme bis zum 31.12.2020 im UBA-BattG-Melderegister erfolgreich angezeigt haben, bis spätestens 01.01.2022 Zeit, sich von der stiftung ear erneut registrieren zu lassen. Angaben, die bis zum 31.12.2020 im UBA-BattG-Melderegister hinterlegt wurden, übermittelt das UBA im Rahmen des Registerwechsels nicht an die stiftung ear.
Weiterführende Informationen für Hersteller zu den anstehenden Änderungen im Rahmen der Registrierungspflicht finden Sie auf der Themenseite "
BattG-Melderegister
".
Was ändert sich für die Rücknahmesysteme für Gerätebatterien?
Zukünftig wird es am Markt nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme für Gerätebatterien mit einheitlichen Vorgaben geben. Dadurch sollen faire Wettbewerbsbedingungen für alle Rücknahmesysteme gesichert werden. Das Institut eines sogenannten Gemeinsamen Rücknahmesystems wird dauerhaft abgeschafft.
Die Mindestsammelquote, die von den Rücknahmesystemen jeweils im eigenen System jährlich erreicht und dauerhaft sichergestellt werden muss, erhöht sich von bisher 45 auf 50 Prozent. Darüber hinaus wird die Methodik zur Berechnung der Sammelquote im eigenen System gesetzlich konkretisiert: Wechselt ein Hersteller von einem Rücknahmesystem zu einem anderen, werden in Verkehr gebrachte Gerätebatterien erst ab dem Zeitpunkt des Wechsels dem neuen Rücknahmesystem zugerechnet. Zuvor in Verkehr gebrachte Gerätebatterien verbleiben für die Berechnung der Sammelquote beim vorherigen Rücknahmesystem. Dies war in der Vergangenheit ein Streitpunkt zwischen den Rücknahmesystemen.
Neue Rücknahmesysteme genehmigt künftig die stiftung ear. Außerdem kontrolliert die stiftung ear, ob Rücknahmesysteme dauerhaft eine Genehmigung behalten können. Rücknahmesysteme können ihre Genehmigung beispielsweise verlieren, wenn sie das vorgegebene Sammelziel nicht erreichen.
Außerdem regelt das BattG, dass Rücknahmesysteme die Höhe der finanziellen Beiträge zukünftig auch an ökologische Kriterien knüpfen müssen. So sollen Rücknahmesysteme finanzielle Anreize für Hersteller schaffen, damit diese z.B. weniger gefährliche Stoffe bei der Batterieherstellung einsetzen. In diesem Zusammenhang sind ebenfalls die Langlebigkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Gerätebatterien zu berücksichtigen. Parallel müssen die Rücknahmesysteme dem UBA jährlich über die Umsetzung der ökologischen Beitragsgestaltung berichten. Den Rücknahmesystemen wird zur Umsetzung der Vorgaben eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 eingeräumt.
Hersteller und Rücknahmesysteme sind außerdem künftig dazu verpflichtet, Verbraucher*innen umfangreicher über die Entsorgung von Geräte-Altbatterien sowie deren Umweltwirkungen zu informieren.
Was ändert sich für die Rücknahmestellen?
Zurückgenommene bzw. anfallende Geräte-Altbatterien sind künftig ausschließlich einem herstellereigenen Rücknahmesystem nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BattG zu überlassen. Die Bindung an ein Rücknahmesystem erfolgt für mindestens zwölf Monate.
Sobald Vertreiber und freiwillige Rücknahmestellen eine Abholmenge von 90 Kilogramm Geräte-Altbatterien bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Behandlungsanlagen eine Abholmenge von 180 Kilogramm erreicht und zur Abholung gemeldet haben, müssen Rücknahmesysteme diese innerhalb von 15 Werktagen unentgeltlich abholen. Neu ist dabei außerdem, dass auch die Abholung von freiwilligen Rücknahmestellen unentgeltlich erfolgen muss. Es können auch geringere Abholmengen vereinbart werden. Bei der Festlegung der Abholmengen zwischen dem Rücknahmesystem und der angeschlossenen Rücknahmestelle sind die Lagerkapazität und die Gefährlichkeit der Lagerung von Geräte-Altbatterien zu berücksichtigen. Erreicht ein Vertreiber in einem Kalenderjahr die geforderte Abholmenge nicht, so kann er vom Rücknahmesystem dennoch die einmalige Abholung der zurückgenommenen Altbatterien fordern.
Was ändert sich für die Verbraucher*innen?
Hinsichtlich der Rückgabe von Altbatterien ändert sich nichts. Geräte-, Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien können weiterhin unentgeltlich bei den jeweiligen Vertreibern dieser Batteriearten zurückgegeben werden. Darüber hinaus können Geräte-Altbatterien auch bei kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmestellen zurückgegeben werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der
UBA-Website
.
Diskussion
Login
Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
buergerservice@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
Druckausgabe
Aktuelle News
RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen
24.04.2025
Symbolkarten als Seelenhelfer
111 Symbolmittel für mentale, emotionale und seelische Gesundheit
Für Klima, Luft, Boden: Multitalent Wald schützen
VERBRAUCHER INITIATIVE zum Tag des Baumes am 25. April
22.04.2025
Earth Day 2025
Deutsche verlieren Interesse am Klimaschutz
12 Jahre nach Rana Plaza
Gewerkschafter in Bangladesch inhaftiert, Lieferkettengesetz vor der Abschwächung
Von Kopf bis Fuß: Pilze sind natürlich nachhaltig
Als hochwertiges Nahrungsmittel und als Werkstoff der Zukunft
Ausgezeichnet! Reformierter Tierschutzforschungspreis stärkt tierversuchsfreie Wissenschaft
Kommentar
Weniger Kunststoffe im Bioabfall ab Mai 2025
Neue Vorgaben der Bioabfallverordnung treten in Kraft.
ÖDP ruft bundesweit zu Aktionstag am "Tag des Baumes" auf
Naturschutzpartei fordert "konsequenten Schutz der Wälder": "Jeder gepflanzte Baum sichert uns eine lebenswerte Zukunft."
Gut geschützt die Frühlingssonne genießen
VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zu Sonnenschutzmitteln
17.04.2025
Photovoltaik-Ausbau landwirtschafts- und umweltgerecht gestalten
AbL legt neuer Bundesregierung Vorschläge für Photovoltaik-Ausbau vor
"Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz"
Trinkwasserversorgung
Bilanz des Koalitionsvertrags
Transparency Deutschland fürchtet deutliche Einschränkungen demokratischer Beteiligungs- und Kontrollrechte
Hummel-Challenge begeistert - Über 11.000 Beobachtungen
Ergebnis Citizen Science Projekt
In tiefer Trauer: Der SFV nimmt Abschied von Wolf von Fabeck
Eine große Persönlichkeit der Energiewende ist verstorben.
Tag der Landlosen: FIAN weist auf wachsende Landkonzentration hin
Forderungen an die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
16.04.2025
Carsharing-Anbieter lassen die verkehrsentlastende Wirkung ihrer Angebote überprüfen
Carsharing ist ein wichtiger Baustein nachhaltiger Mobilität
Projekt "Trinkbecher für Trinkwasser"
100.000-Euro-Spendenrekord für sauberes Wasser in Afrika
15.04.2025
Evaluierung der Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes
Eine aktuelle Studie evaluiert die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes und entwickelt Vorschläge für deren Weiterentwicklung
Videonewsletter der Möbelmacher Nr. 216
Newsletter 216: Actionhelden F. Kusz, D. Scheck, U. Plank; Küche in Lindau; elektrisches Schrankbett; Sommerzudecken; Hifirack in Elsbeere; Wozi und Sessel bei Übriges;
PRISMA in Frankfurt
Ein nachhaltiges Bürobestandsgebäude als gesellschaftlicher Impulsgeber