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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 26.10.2020
EP-Abstimmung zur Gemeinsamen Marktorganisation der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Europäische MilcherzeugerInnen begrüßen Aufnahme neuer Kriseninstrumente als ersten Schritt
"Bei der Abstimmung zur Gemeinsamen Marktorganisation im EU-Parlament hat sich gezeigt, dass vielen Abgeordneten bewusst ist, dass der EU-Agrarsektor mit wirksamen Kriseninstrumenten ausgestattet werden muss", fasst die niederländische Vorsitzende des European Milk Board (EMB), Sieta van Keimpema, die Sicht des europäischen Milcherzeugerverbandes auf die Teilentscheidung des Parlaments speziell zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) innerhalb der GAP zusammen. Die GMO regelt unter anderem die Beziehungen der Marktakteure sowie Maßnahmen für den Krisenfall. Ende letzter Woche hatten die MdEPs die Position des EU-Organs zur GAP-Reform, mit der es in Kürze in die anstehenden Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat gehen wird, abgestimmt.

Teil der GMO-Position ist nun auch der neue Artikel 219a (aus Änderungsantrag 149), der eine freiwillige Mengenreduzierung im Krisenfall vorsieht. "Kombiniert mit dem ebenfalls angenommenen Artikel 219b (aus Änderungsantrag 150) zur möglichen Deckelung der Produktion während der Anwendung des Reduktionsprogrammes könnte damit bald ein Instrument in der GMO bereitstehen, mit dem man den chronischen Krisen wirksam begegnen kann", so der dänische Vizevorsitzende des EMB, Kjartan Poulsen. Gleichzeitig ist es jedoch bedauerlich, dass eine obligatorische Mengenkürzung (aus Änderungsantrag 277), die essentiell für die Bekämpfung von tiefgreifenden und lang anhaltenden Krisen wäre, bei der Abstimmung nicht angenommen wurde. "Die hier sehr knappe Entscheidung bestätigt uns jedoch, dass einem großen Teil der MdEPs die Notwendigkeit, auch über das Instrument einer temporären obligatorischen Mengenreduktion verfügen zu können, durchaus bewusst ist", führt Sieta van Keimpema aus. "Wir möchten uns bei diesen Abgeordneten, denen offensichtlich die Dynamik der Krisen und die Notwendigkeit effektiver Reaktionen bekannt sind, bedanken."

Positiv heben die Milchproduzierenden außerdem hervor, dass durch den angenommenen Artikel 218b (aus Änderungsantrag 147) ein Frühwarnmechanismus in der GMO implementiert werden soll. Wie das EMB verlauten lässt, muss hier jedoch noch der Krisenfall adäquat definiert werden, damit angemessene Instrumente auch wirklich zeitnah geschaltet werden können.

Einschätzung der MilcherzeugerInnen zu weiteren GMO-Reformartikeln im Überblick
  • Mit Blick auf das Instrument der Intervention leistet der angenommene Änderungsantrag 232 einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz.
  • Der neu eingesetzte Artikel 172a (Änderungsantrag 244) der GMO zeigt durch seine Aufnahme von value-sharing-clauses und die Beachtung von Produktionskosten - auch wenn er keinen verpflichtenden Charakter besitzt -, dass diese zentralen Themen im Bewusstsein der MdEPs angekommen sind.
  • Die MilcherzeugerInnen wissen sehr gut, dass Marktstörungen im EU-Landwirtschaftssektor absolut keine Seltenheit sind. Mit der Etablierung eines Monitoring- und Managementsystems dieser Störungen (Artikel 222a, aus Änderungsantrag 248) besteht nun die Chance, in Zukunft mit Krisen besser umzugehen.
  • Bezüglich der Vertragsbeziehungen im Milchsektor (Artikel 148) ist positiv zu erwähnen, dass das Europäische Parlament nun beim Preis, der in den Verträgen festgelegt wird, auf die Notwendigkeit verweist, sich an Produktionskosten zu orientieren. Da es den Mitgliedstaaten allerdings weiter offen steht, ob sie die Anwendung von Verträgen zur Pflicht machen oder nicht, sind für den EU-Milchsektor im Ganzen hier keine nennenswerten Verbesserungen zu erwarten.
  • Die ErzeugerInnen bedauern die Ablehnung des Änderungsantrags 270, da die damit bei Artikel 149 vorgeschlagene Erhöhung der Bündelungsgrenzen für Milchmengen in der EU von 3,5% auf 7,5% für Erzeugerorganisationen ein wichtiger Schritt gewesen wäre. So hätten die LandwirtInnen eher auf Augenhöhe mit den Verarbeitenden verhandeln können. Denn für Verarbeitende besteht solch eine geringe Bündelungsgrenze, wie sie aktuell noch die ErzeugerInnen einschränkt, nicht.
  • Positiv bewerten die Milchproduzierenden hingegen, dass die MdEPs in ihrer Position nun mehrfach das Ziel eines nachhaltigen Einkommens erwähnen (Änderungsantrag 3 zur Erwägung 2 und Änderungsantrag 47 zu Artikel 1a); dass Importe EU-Standards nicht unterschreiten dürfen (Änderungsantrag 138 bezüglich Artikel 188a) sowie dass eine Monitoringstelle für den gesamten EU-Agrarsektor geschaffen werden soll (Änderungsantrag 146 zu Artikel 218a).

Die Abgeordneten sind bei ihrer Position speziell zur Gemeinsamen Marktorganisation einen wichtigen Teilschritt gegangen - auch wenn durch die knappe Ablehnung der temporären obligatorischen Mengenreduzierung im Krisenfall ein zentrales Instrument noch keinen Eingang gefunden hat und die Bündelungsgrenzen nicht auf 7,5 % angehoben werden sollen. Umso mehr ist es daher nun notwendig, dass die Verbesserungen, auf die sich das EU-Parlament geeinigt hat, in ihrer Gänze in der finalen GMO verankert und im nun anstehenden Trilog mit den beiden anderen EU-Institutionen nicht verwässert werden. "Wir appellieren an Rat und Kommission, diesen essentiellen Änderungen, die das EU-Parlament als gewählte Vertretung der EU-BürgerInnen in die Verhandlungen einbringt, zuzustimmen. Führen Sie als EU-Institutionen eine wirkliche Reform durch, in dem Sie die EU-Landwirtschaft in der GMO mit angemessenen Kriseninstrumenten ausstatten", so die EMB-Vorsitzende Sieta van Keimpema.

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