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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 02.09.2020
EEG-Novellierung: Absenkung der Ausschreibungsgrenzen für Photovoltaik bedroht Energiegenossenschaften
Akzeptanz für die Energiewende gefährdet
Der seit Montag, 31.08.2020, vorliegende Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefährdet die 335 Energiegenossenschaften in unserem Verbandsgebiet. Insbesondere die Ausweitung der Ausschreibungspflicht auch auf kleinere Solarstromdachanlagen mit einer installierten Leistung von 100 Kilowatt (kW) ab 1. Januar 2025 begrenzt die weitere Geschäftstätigkeit unserer Mitgliedsgenossenschaften erheblich.

"Der vorgelegte Entwurf drängt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Energiewende zurück. Die Akzeptanz für die Erneuerbaren und die Arbeit der Energiegenossenschaften gerät damit in Gefahr", kommentiert Peter Götz, Mitglied des Vorstandes im Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.

Schon die bereits bestehenden Ausschreibungsregeln für Wind- und größere Solaranlagen sind problematisch. Bei den bisherigen Ausschreibungsrunden für Solarstromanlagen mit einer Leistung über 750 kW waren Energiegenossenschaften de facto ausgeschlossen. Von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten - eine Quote von nicht einmal 0,4 %. Die Erfolgsaussichten sind so abschreckend gering, dass nur 18 von insgesamt 2.468 Geboten im gleichen Zeitraum von Genossenschaften eingereicht worden sind - eine Quote von gerade mal 0,73 %.

Die Gründe hierfür sind die Risiken und Nachteile für kleinere Akteure, die mit dem Ausschreibungsverfahren verbunden sind. Sie können Risiken nicht so breit streuen wie große Projektierungsunternehmen mit einer hohen Anzahl an Projekten. Eine Energiegenossenschaft kann Gefahr laufen, das in die Projektierung investierte Mitgliederkapital bei einem ausbleibenden Zuschlag zu verlieren.

"Die Bundesregierung sollte deswegen die Ausschreibungsgrenzen nicht weiter absenken, um den positiven Beitrag der Energiegenossenschaften zur Akzeptanzförderung zu bewahren", schlägt Peter Götz vor.

Der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. vertritt die Interessen von rund 2.600 Mitgliedsunternehmen in 14 Bundesländern, die zusammen rund acht Millionen Mitglieder haben. Zudem ist er für seine Mitgliedsgenossenschaften Prüfungs- und Beratungsverband sowie Bildungsträger. Als moderner Dienstleister betreut der Verband Unternehmen aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Energie, Versorgung und Immobilien. Der Genossenschaftsverband hat Verwaltungssitze in Neu-Isenburg, Düsseldorf und Hannover. Dazu kommen die Standorte in Baunatal, Berlin, Forsbach, Leipzig, Münster, Rendsburg und Schwerin.

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