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Politik & Gesellschaft   
Erfolgreiches Wirtschaften nur auf Grundlage von Menschenrechten und Klimaschutz möglich
Uwe Kekeritz und Margarete Bause zum Faktencheck der Initiative Lieferkettengesetz
Zum Faktencheck der Initiative Lieferkettengesetz erklären Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:

Das Lamentieren einiger deutscher Wirtschaftsverbände über ein Lieferkettengesetz ist nicht nachvollziehbar. Die Aussage des Wirtschaftsweisen Lars Feld, ein Lieferkettengesetz sei eine "Axt am bisherigen Erfolgsmodell der deutschen Wirtschaft", geht davon aus, dass der Erfolg der Wirtschaft auf Ausbeutung basiert. Das Gegenteil ist der Fall, erfolgreiches Wirtschaften ist in Zukunft nur auf der Grundlage von Menschenrechts- und Klimaschutz möglich. Der Widerstand seitens Teilen der Wirtschaft beruht ganz offenbar auf Halbwissen über die geplante Gesetzesinitiative. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die Initiative Lieferkettengesetz mit dem heute veröffentlichten Faktencheck die Behauptungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Co. sachlich richtigstellt.

Nicht zuletzt hat der Monitoring-Prozess der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte ein für alle Mal offengelegt, dass die Mehrzahl deutscher Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist krachend gescheitert. Es braucht endlich eine gesetzliche Verankerung. Damit wird Rechtssicherheit sowohl für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten als auch für Unternehmen geschaffen. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die willentlich und wissentlich gegen umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verstoßen, in die Pflicht genommen werden. Ohne Haftung wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger. Mit einer "Klagewelle" ist deswegen aber nicht zu rechnen. Es geht vor allem um Prävention. Unternehmen müssen nicht pauschal für das Verhalten Dritter haften, sondern nur dann, wenn sie ihre eigenen Sorgfaltspflichten verletzt haben. Um genau diese Sorgfaltspflichten auszubuchstabieren, ist ein Gesetz notwendig. Damit Betroffene schwerer Verletzungen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln haben, braucht es außerdem eine Umkehr der Beweislast - ein zentraler Punkt, der im bisher bekannten Eckpunktepapier der Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fehlt. Die USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, die Niederlande haben längst Gesetze zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten erlassen. Die Bundesregierung darf hier nicht länger hinterherhinken.

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Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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