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Presse-Stelle:
ECO-News
De
utschland, D-81371 München
Rubrik:
Einrichten & Wohnen
Datum:
12.08.2020
Augen auf beim ersten Stromvertrag
Neun Tipps
de
r Energieberatung
de
r Verbraucherzentrale Bremen
Das Wichtigste in Kürze:
Was muss ich wissen, wenn ich meinen Strom anmelden will?
Wie kann ich meine monatliche Pauschale ermitteln?
Wie kann ich in meiner Wohnung Energie sparen?
Ausbildungsbeginn und Studienbeginn - die erste Wohnung steht an.
De
r Auszug aus
de
m Elternhaus ist eine aufregende Sache. Viele Dinge müssen plötzlich geregelt werden. Unter anderem muss ein Stromvertrag abgeschlossen werden. Positiv ist es, wenn
de
r Vormieter oder
de
r Vermieter genau Bescheid wissen, welcher Zähler für diese Wohnung zählt. Doch was passiert, wenn keiner die Zuordnung
de
r Zähler kennt? Und warum ist genau das so wichtig zu wissen?
"Bei
de
r Wohnungsübergabe muss
de
r genaue Zählerstand schriftlich festgehalten werden, andernfalls zahlt man im Zweifel
de
n Verbrauch
de
s Vormieters mit", rät Inse Ewen, Energieexpertin
de
r Verbraucherzentrale Bremen. "Außerdem muss genau dieser Zählerstand auch
de
m Energieversorger mitgeteilt werden." In Bremen oder Bremerhaven ist
de
r Grundversorger die swb.
Natürlich kann man sich auch einen anderen Stromanbieter suchen, doch welcher Verbrauch soll angegeben werden? Meistens fragen die neuen Mieter nach
de
m Vorjahresverbrauch, doch
de
r kann
de
utlich von
de
m zukünftigen Stromverbrauch abweichen. Zieht z.B. jetzt ein Dauerduscher ein und wird das Warmwasser mit einem elektrischen Durchlauferhitzer erwärmt, schlägt sich dies massiv auf
de
r Stromrechnung nieder. Auch die Anzahl
de
r stromverbrauchenden Personen spielt eine Rolle. Zieht neu eine Wohngemeinschaft mit drei Personen dort ein, wo vorher ein Ehepaar mit Kleinkind gewohnt hat, ist
de
r Stromverbrauch nicht mehr vergleichbar. Plötzlich werden in
de
r Wohnung drei Fernsehbildschirme, drei Computer und vielleicht auch drei Spielekonsolen genutzt. Wenn häufig Freunde und Freundinnen zu Besuch kommen, die auch mal übers Wochenende bleiben und ausgiebig duschen, treibt dies nicht nur
de
n Wasserverbrauch hoch, sondern auch die Stromrechnung. "Die Energieberatung
de
r Verbraucherzentrale stellt leider immer häufiger fest, dass junge Menschen sich
de
r Gefahr nicht bewusst sind, dass nach einem Jahr, wenn die Jahresrechnung kommt, möglicherweise eine
de
ftige Nachzahlung drohen kann", warnt Inse Ewen.
Noch schlimmer kann es einen mit
de
r Heizkostenabrechnung treffen,
de
nn die muss erst spätestens ein Jahr nach Ablesung zugestellt werden, d.h. im schlimmsten Fall erfährt man erst zwei Jahre später, dass die monatlichen Pauschalen überhaupt nicht hinkommen und die nächste Nachzahlung ist quasi schon in Sicht.
Neun Tipps für
de
n Einzug in eine Wohnung:
Zähler
de
r Wohnung feststellen und bei Wohnungsübergabe ablesen. Unbedingt
de
n Zählerstand schriftlich festhalten und
de
n Zähler abfotografieren. Kein Zähler bekannt: Einmal z.B.
de
n Backofen anstellen. Dann müsste
de
r Zähler "laufen". Oder
de
n Grundversorger fragen. Die Zählernummern stehen direkt auf
de
n Zählern.
Spätestens nach vier Wochen erneut
de
n Zähler ablesen und
de
m Energieversorger mitteilen. Bei Strom kann
de
r Verbrauch auf 365 Tage hochgerechnet werden und auch geprüft werden, ob die monatliche Pauschale zu hoch bzw. zu niedrig angesetzt ist. Außerdem kann geklärt werden, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.
Ist ein Wechsel
de
s Stromanbieters geplant, sollte genau überlegt werden, ob das sofort bei Einzug erfolgt oder erst etwas später. Es
gibt
Stromanbieter, die günstig bei einem niedrigen Verbrauch sind, aber teuer bei höherem Verbrauch. Solange also
de
r Stromverbrauch noch unklar ist, kann es sinnvoll sein, mit
de
m Grundversorgungstarif beim örtlichen Stromanbieter zu starten,
de
r innerhalb von 14 Tagen wieder zu kündigen ist, um dann zu einem späteren Zeitpunkt
de
n Anbieter zu wechseln.
Auch die Heizkosten im Blick behalten. Hat die Wohnung eine eigene Heizungsanlage, muss auch ein Gaslieferungsvertrag abgeschlossen werden. Hier gilt, wie beim Strom auch, Zähler ermitteln und Zählerstand notieren.
Gibt
es keine eigene Heizungsanlage, sind an
de
n einzelnen Heizkörpern Heizkostenverteiler angebracht. Die können ebenfalls bei Wohnungsübergabe abgelesen werden und auch später regelmäßig geprüft werden. Zählt
de
r Heizkostenverteiler weiter, obwohl die Heizung aus ist? Möglicherweise müssen die Thermostatventile überprüft werden.
Elektrische Warmwasserbereitung: Duschverhalten kritisch überdenken,
de
nn jede Minute verbraucht nicht nur Wasser, sondern auch Strom. Sollte ein Untertischgerät in
de
r Küche installiert sein, bietet es sich an, zumindest über Nacht, das Gerät auszuschalten oder dies mit einer Zeitschaltuhr zu regeln.
Vorsicht vor
de
m Einzug von stromverbrauchenden Geräten: Intakte, aber alte Kühl- und Gefriergeräte, können enorme "Stromschleudern" sein. Da
de
r eigene Geldbeutel aber eine Neuanschaffung nicht möglich macht, sollte die Kühlschranktemperatur mit einem Thermometer geprüft werden. Vielleicht ist er viel zu kalt eingestellt und die Temperatur lässt sich reduzieren. Wichtig ist auch das Abtauen
de
s Gefrierschrankes. Dicke Eispanzer im Gerät erhöhen
de
n Verbrauch. Ein Strommessgerät bringt Klarheit über
de
n Verbrauch
de
s Gerätes und ist kostenfrei in
de
r Verbraucherzentrale auszuleihen.
Die Beleuchtung kann ebenfalls
de
n Stromverbrauch in die Höhe treiben. Meinen es die Eltern beim Auszug gut und
geben
die alte Stehlampe mit, kann dies nicht nur eine schöne Erinnerung sein, sondern mit über 90 Euro auf
de
r Stromrechnung zu Buche schlagen. Bevor also 300 Watt-Strahler für Helligkeit sorgen, lieber auf energiesparende LEDs setzen. Die teure Anschaffung macht sich über die Monate betrachtet schnell bezahlt.
Müssen neue Geräte angeschafft werden, lohnt es sich auch hier,
de
n Strom- und Wasserverbrauch genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Fragen sammeln und die kostenfreie Energieberatung
de
r Verbraucherzentralen nutzen.
Um all diese Eventualitäten im Blick zu behalten und weitestgehend zu vermeiden, unterstützt die Energieberatung
de
r Verbraucherzentrale gleich zweifach: Entweder durch eine kostenfreie persönliche Beratung in
de
n Beratungsstellen Bremen und Bremerhaven oder durch einen kostenfreien Energie-Check direkt in
de
r Wohnung von Mietern/innen. Eine Terminvereinbarung ist unter 0421-160777 oder
www
.vz-hb.
de
möglich. Die Beratungen können dank
de
r Bundesförderung für Energieberatung
de
r Verbraucherzentrale kostenfrei angeboten werden.
Diskussion
Login
Kontakt:
Verbraucherzentrale Bremen
Email:
info@vz-hb.
de
Homepage:
http://
www
.vz-hb.
de
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