![]() Neue Initiativen und Gesetze auf internationaler und nationaler Ebene rücken Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards immer weiter in den Fokus. Die Bundesregierung forderte kürzlich mit dem Nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) alle Unternehmen auf, bis 2020 Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt einzuführen, deren Umsetzung regelmäßig überprüft wird. Wie können sich Unternehmen auf wachsende Anforderungen vorbereiten? Mit "Fit für den NAP" bietet das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) ein erprobtes Qualifizierungsprogramm, welches Unternehmen mit interaktiven Trainingsansätzen und fachlicher Begleitung durch Expert*innen bei der systematischen Integration menschenrechtlicher Aspekte im Sinne des NAP und dem Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements unterstützt. Das innovative Programm vermittelt im Rahmen mehrerer Module praktisches Wissen und Methoden, die Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des NAP unterstützen. Interaktive Übungen bieten die Möglichkeit, Vermitteltes direkt anzuwenden und auf Unternehmen zu übertragen. Ablauf des Programms "Fit für den NAP" startet mit einer Selbsteinschätzung und Status Quo Analyse zum derzeitigen Umsetzungsstand in Unternehmen mit Blick auf die im NAP geforderten Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt. Im ersten Trainingsmodul werden die Anforderungen des NAP und anderer politisch-rechtlicher Rahmen eingeführt und mit Blick auf deren praktische Umsetzung im Unternehmen vertieft. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wie eine menschenrechtliche Risikoanalyse für die Lieferkette durchgeführt werden kann, wie die wesentlichen menschenrechtlichen Risiken identifiziert werden und welche Quellen hierfür zu Rate gezogen werden können. Das erste Trainingsmodul endet mit einem individuellen Handlungsplan, an dessen Umsetzung in der Praxisphase gearbeitet wird. Mehrere Check-In-Webinare bieten Unterstützung und Feedback zu entwickelten Ansätzen und möglichen Herausforderungen. Das zweite Trainingsmodul vertieft einzelne Aspekte menschenrechtlicher Sorgfalt - wie den Aufbau von Beschwerdemechanismen und Berichterstattung zum Thema Menschenrechte - weiter und beinhaltet die Möglichkeit, im Rahmen von Peer-to-Peer Coaching Lösungsansätze für eine dauerhafte Verankerung von Menschenrechtsaspekten in Unternehmensprozessen zu erarbeiten. Im Rahmen der Abschlusseinschätzung wird eine Bestandsaufnahme der getroffenen Maßnahmen vorgenommen und die nächsten Schritte für Unternehmen geplant. Key-Takeaways
Termine und Anmeldung Berlin: Trainingsmodule am 22. September 2020 und 27. Januar 2021 Hannover: Trainingsmodule am 16. September 2020 und 21. Januar 2021 Für das Qualifizierungsprogramm in Berlin ist eine Anmeldung bis zum 4. September 2020 hier möglich. Für das Qualifizierungsprogramm in Hannover ist eine Anmeldung bis zum 2. September 2020 hier möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
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