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Mobilität & Reisen   
Die StVO-Novelle wird dem Fuß- und Radverkehr nur sehr wenig helfen.
Stefan Gelbhaar zum Inkrafttreten der StVO-Novelle
Zum Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28.04.2020 erklärt Stefan Gelbhaar, Obmann im Verkehrsausschuss und Sprecher für städtische Mobilität und Radverkehr:

"Die StVO-Novelle wird dem Fuß- und Radverkehr nur sehr wenig helfen. Lediglich die Aufstockung der Bußgelder ist in diesem Zusammenhang positiv hervorzuheben. Es fehlen jedoch Erleichterungen für die Einführung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden. Verkehrssicherheitszonen, in die nur LKW einfahren dürfen, die einen Abbiegeassistenten haben, sind ebenfalls nicht in Sicht. Städte und Gemeinden werden auch weiterhin durch Bundesregelungen darin gehindert zu entscheiden, welche Mobilitätslösungen vor Ort richtig sind.

Bundesverkehrsminister Scheuer ist auch angesichts der Corona-Pandemie in der Pflicht, zügig nachzubessern. Gerade jetzt ist mehr Platz für Rad- und Fußverkehr notwendig, um die geltenden Abstandsgebote überhaupt einhalten zu können. Hierfür müssen der Autoverkehr entschleunigt sowie temporäre wie dauerhafte Maßnahmen bei Radwegen, Spielstraßen und Begegnungszonen vereinfacht werden. Fußverkehr muss zudem jetzt auch auf Fahrbahnen in Nebenstraßen möglich sein".

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Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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