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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
ECO-News
De
utschland, D-81371 München
Rubrik:
Einkaufen online & Versandhandel
Datum:
17.04.2020
De
utsche Umwelthilfe erzielt wichtigen Erfolg für
de
n Verbraucherschutz
Onlinehändler müssen Elektroschrott kostenlos zurücknehmen
Während
de
r Corona-Krise boomt
de
r Online-Handel. Gerade jetzt bestellen besonders viele Verbraucherinnen und Verbraucher Elektrogeräte im Internet. Damit ausgediente Elektroaltgeräte nicht im Hausmüll oder
de
r Umwelt landen, ist
de
r Onlinehandel gesetzlich verpflichtet, diese praxistauglich und kostenfrei zurückzunehmen.
De
nnoch musste die
De
utsche Umwelthilfe (DUH) durch Klagen vor
de
m Landgericht Dresden gegen die Cyberport GmbH (AZ 44 HK O 147/18) und vor
de
m Landgericht Ingolstadt gegen die Saturn Online GmbH (AZ 2 HK O 1582/18) dieses Recht durchsetzen.
De
mnach müssen die genannten Unternehmen auch alte, ausgediente Energiesparlampen von Verbrauchern kostenfrei zurücknehmen und sie über diese Rückgabemöglichkeit informieren. Die Entscheidung
de
r Gerichte stärkt die Rechte von Verbrauchern bei
de
r Rückgabe von Elektroschrott. Die DUH fordert auch von anderen Onlinehändlern umfassende Verbraucherinformationen und eine unkomplizierte Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.
"Elektroschrott enthält oft giftige Schwermetalle und andere Schadstoffe. Trotzdem landet jedes zweite Altgerät unzulässig im Hausmüll, wird illegal verwertet oder exportiert. So werden Ressourcen verschwendet, Schadstoffe freigesetzt und die
Gesund
heit
de
r Verbraucher gefährdet.
De
shalb ist es besonders wichtig, dass Onlinehändler, die immer mehr Elektrogeräte in Verkehr bringen, Verbrauchern eine kostenfreie und stationäre Rücknahme ausgedienter Produkte auch tatsächlich ermöglichen, wie es das Elektrogesetz vorschreibt. Es kann nicht sein, dass gesetzliche Rücknahmepflichten eingeklagt werden müssen. Jetzt kommt es darauf an, dass nicht nur Saturn und Cyberport die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher möglichst einfach und umweltgerecht umsetzen, sondern alle Onlinehändler, die Elektrogeräte verkaufen", sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Tests
de
r DUH zeigen immer wieder erhebliche Probleme bei
de
r Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel, aber auch in stationären Baumarktfilialen, Kaufhäusern und Elektromärkten.
De
r Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert
de
shalb die zuständigen Landesbehörden auf, nicht länger wegzuschauen, sondern die Rücknahme von Elektroschrott im Handel endlich wirksam zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter überprüfen.
Rechtsanwalt Roland
De
mleitner,
de
r die DUH in
de
r rechtlichen Auseinandersetzung mit Cyberport und Saturn Online vertrat, betont die Bedeutung
de
r Urteile für
de
n Verbraucherschutz: "Mit
de
m Urteil
de
s Landgerichts Ingolstadt vom 21. Februar 2020 sowie
de
m Anerkenntnisurteil
de
s Landgerichts Dresden vom 5.
De
zember 2019 wurden nunmehr zwei weitere bedeutende Elektrofachhändler zur Einhaltung
de
r Rücknahmepflichten nach
de
m Elektrogesetz verurteilt. Die Gerichte bestätigen damit, dass es sich bei dieser Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die
de
m Schutz
de
r Verbraucher dient." Das Urteil
de
s Landgerichts Ingolstadt ist noch nicht rechtskräftig. Saturn Online hat beim Oberlandesgericht München Berufung eingelegt.
"Es ist erschreckend, dass selbst große Elektrohändler wie Saturn und Cyberport Verbraucher auf schadstoffhaltigem Elektroschrott sitzen lassen. Für Altgeräte und gerade auch quecksilberhaltige Altlampen sollten Onlinehändler flächendeckend stationäre Rückgabestellen anbieten und von einem Paketversand absehen. Während nahezu alle Paketdienstleister
de
n Versand von Elektroschrott zur Entsorgung ausschließen und transparent machen, verhält sich die
De
utsche Post hochproblematisch. Indem sie nicht verständlich darüber informiert, wann schadstoffhaltiger oder leicht entflammbarer Elektroschrott vom Versand ausgeschlossen ist, wird die
Gesund
heit
de
r Absender, Paketboten und Empfänger gefährdet. Die
De
utsche Post muss dringend klarstellen, dass beschädigte Lithium-Ionen-Batterien, quecksilberhaltige Altlampen oder bruchgefährdete Altgeräte nicht in ein Paket gehören", kritisiert
de
r Stellvertretende Leiter
de
s Bereichs Kreislaufwirtschaft bei
de
r DUH, Philipp Sommer.
Durch besonders langwierige Kommunikation mit
de
m Kundenservice oder umständliches Verpacken
de
r Geräte für
de
n Paketversand erschweren Onlinehändler Verbrauchern gezielt die Rückgabe von Elektroschrott, entziehen sich ihrer gesetzlichen Rücknahmeverantwortung und riskieren Gefährdungen beim Versand schadstoffhaltiger Elektroaltgeräte.
Hintergrund:
Im Fall
de
r Cyberport GmbH wurden Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, auf die Rückgabe in
de
n
de
utschlandweit 17 stationären Cyberport-Filialen hingewiesen oder sollten
de
n Kundenservice kontaktieren. Bei Tests
de
r DUH mit alten Energiesparlampen verwies
de
r Kundenservice jedoch auf Abgabestellen von Wettbewerbern oder verlangte, die Altgeräte zunächst auf eigene Kosten in die österreichische Hauptstadt Wien zu senden. Das Landgericht Dresden stellte fest, dass dies
de
n Rücknahmepflichten nach
de
m Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) widersprach und verurteilte Cyberport dazu, geeignete Rücknahmemöglichkeiten für Altlampen in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher unentgeltlich bereit zu stellen.
Im Fall
de
r Saturn Online GmbH sollten Verbraucher zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte entweder die stationären Media Markt- und Saturn-Märkte oder ein DHL-Retourenlabel für
de
n Paketversand nutzen. Für die Rückgabe in
de
n Filialen hätten Verbraucher häufig jedoch mehr als 50 km Fahrtweg zurücklegen müssen, was nicht zumutbar ist. Zudem war die Paketrückgabe über DHL nach
de
ren Transportrichtlinien für Beleuchtungskörper, die gefährliche Stoffe enthalten, unzulässig. Daher verurteilte das Landgericht Ingolstadt die Saturn Online GmbH dazu, für alte Beleuchtungskörper mit gefährlichen Stoffen zukünftig geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher zu schaffen.
Seit
de
m 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet
de
r Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen in
De
utschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte
De
utschland in 2017 eine Sammelquote von nur 45,08 Prozent.
De
utschland wird nach Einschätzung
de
r DUH damit die für 2019 festgelegte, verpflichtende EU-Sammelquote von 65 Prozent massiv verfehlen. Die Daten für 2019 werden mit Zeitverzug im Laufe
de
s Jahres 2020 veröffentlicht.
Links:
Zum Urteil
de
s Landgerichts Ingolstadt vom 21. Februar 2020 und
de
m Anerkenntnisurteil
de
s Landgerichts Dresden vom 5.
De
zember 2019
Stellungnahme
de
r DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel sowie weitere Informationen zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte
Diskussion
Login
Kontakt:
De
utsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Email:
presse@duh.
de
Homepage:
http://
www
.duh.
de
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