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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 12.03.2020
UBA begrüßt EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
Der Aktionsplan zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU zu verringern
Mit einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen fördern. Unter anderem werden auch neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Das UBA begrüßt den Aktionsplan, der im Rahmen des europäischen Green Deal entstanden ist.

Der weltweite Verbrauch an Materialien wie Biomasse , fossilen Brennstoffen, Metallen und Mineralien wird sich in den nächsten vierzig Jahren voraussichtlich verdoppeln. Das weltweite jährliche Abfallaufkommen wird sich bis 2050 voraussichtlich um 70 Prozent erhöhen. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen ist mit enormen Treibhausgasemissionen verbunden. Daher ist der Handlungsbedarf sehr hoch und es ist Eile geboten, Materialien von der Rohstoffgewinnung bis zur Sekundärrohstoffnutzung nachhaltiger zu nutzen sowie im Kreislauf zu führen.

Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Green Deals zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU zu verringern und die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.

Das Umweltbundesamt begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse und nachhaltigen Konsum bis hin zur Abfallwirtschaft einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung.

Begrüßenswert ist die Absicht der Kommission, einen Rechtsrahmen für Produkte zu entwickeln, der eine nachhaltige und kreislauffähige Gestaltung von Produkten ermöglicht und sicherstellt, dass negative soziale oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg reduziert werden. Gleichwohl bedarf es weiterer, über den Aktionsplan hinausgehender konzeptioneller Überlegungen, um einen kohärenten Regelungsansatz zu entwickeln, welcher Instrumente und Maßnahmen der Chemikalien-, Industrie-, Produkt- und Abfallpolitik umfasst und produktgruppenspezifisch ausgestaltet wird.

Wir unterstreichen die Notwendigkeit von obligatorischen Umweltinformationen für mehr Produkte sowie Regeln und Mindeststandards für die freiwillige Nutzung von Umweltinformationen und -angaben. Während erste Aspekte zur Unterstützung der Reparierbarkeit von Produkten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie festgelegt wurden, ist es bei der Weiterentwicklung der Regelung wichtig, weitere Anforderungen, wie Sicherstellung einfacher und erschwinglicher Reparaturdienstleistungen, Mindeststandards und Verbraucherinformationen über die Reparierbarkeit zu integrieren. Konkret unterstützen wir den Plan der Kommission für weitere Produktgruppen Mindestanforderungen zu setzen, wie beispielsweise für Smartphones im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie die Initiative für einheitliche Ladegräte.

Es ist weiterhin zu begrüßen, dass der Aktionsplan die konkreten ressourcenrelevanten Produktströme Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel adressiert sowie materialstrombezogene Maßnahmen benennt, die zu ergreifen sind. Dies ist aufgrund der Verschiedenheit der Ströme notwendig, um tatsächlich die Transformation hin zu einer nachhaltigen und zirkulären Materialnutzung zu erreichen. Wir begrüßen das Bestreben der Kommission, Anforderungen für den Einsatz von Rezyklaten für verschiedene Produktgruppen wie Verpackungen, Bauprodukte und Fahrzeuge zu setzen. Um das Ziel der Einsparung fossiler Ressourcen tatsächlich zu erreichen, ist beim Einsatz von Kunststoffrezyklaten darauf zu achten, dass eine Substitution von Primärkunststoffen erreicht wird und Kunststoffrezyklate nicht einfach nur andere Materialien ersetzen.

Wir begrüßen, dass die EU-KOM konkrete Abfallvermeidungsziele in den Blick nimmt und für relevante Produktgruppen einen Legislativvorschlag dafür andenkt, wie zum Beispiel für die Vermeidung unnötiger Verpackungen. Wichtig ist dabei Mehrwegsysteme zu stärken, insbesondere bei Getränke-, Versand- und Transportverpackungen bestehen neben den durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie bereits adressierten To-Go-Verpackungen Optimierungspotentiale. Um mehr Aufmerksamkeit auf den steigenden Ressourcenverbrauch und die steigenden Abfallmengen zu lenken, ist eine europaweite Sensibilisierungskampagne zur Abfallvermeidung notwendig. Ebenso wichtig ist es, Potenziale zur Vorbereitung der Wiederverwendung zu erschließen, da diese auch erhebliche ökologische Vorteile im Vergleich zu Recyclingoptionen haben kann.

Der Aktionsplan greift wichtige Schnittstellen, beispielsweise zwischen Chemikalienmanagement und Kreislaufwirtschaft (Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung) sowie zwischen Immissionsschutz / Industrieemissionsrichtlinie und Kreislaufwirtschaft, auf. Bei erstgenannter Schnittstelle geht es darum, Lösungen für die Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen zu finden, insbesondere um den Ausschluss von Schadstoffen aus Produkten zur Vermeidung von Kontaminationen von Stoffkreisläufen zu erreichen. Die Verschränkung der Ziele der Kreislaufwirtschaft mit anderen Politikbereichen ist aus Sicht des Umweltbundesamtes der richtige und notwendige Ansatz.

Das Umweltbundesamt begrüßt den umfänglichen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan, der eine fundierte Weiterentwicklung des Vorläuferplanes von 2015 ist. Im Weiteren bedarf es nun konkreter und wirksamer Umsetzungsmaßnahmen, um eine europaweite Kreislaufwirtschaft tatsächlich zu erreichen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.

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