Nach dem Urteil des Finanzgerichts Hessen, das die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac bestätigte, bleiben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen im bereits 12 Monate dauernden Schwebezustand. Die Frage, ob der jeweilige Status der Gemeinnützigkeit im Einzelfall erhalten bleiben wird, kann derzeit kaum individuell beantwortet werden. Die seit dem BFH-Urteil bestehende Rechtsunsicherheit ist Gift für unsere Zivilgesellschaft. Olaf Scholz muss unbedingt handeln und Schadensbegrenzung betreiben: Wir fordern ihn mit Nachdruck auf, endlich den Gesetzentwurf vorzulegen. Es kann nicht sein, dass den Preis der Untätigkeit der Bundesregierung weiter die Zivilgesellschaft zahlen muss. Gerade in den bewegten Zeiten, in denen tausende Menschen für Klimaschutz und gegen Rechtsextremismus auf die Straße gehen, brauchen wir ein eindeutiges Signal für eine starke Zivilgesellschaft. Wer sich für unsere Demokratie einsetzt, sollte gefördert und nicht bestraft werden. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass grundsätzlich auch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen darf. Nicht nur die Förderung des demokratischen Staatswesens selbst, sondern auch die sie tragenden Grundsätze, wie Demokratie, zivilgesellschaftliche Teilhabe, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit sowie eine faire und gerechte Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens, sollten klar gemeinnützig sein. Im Gegenzug sollte die Transparenz von gemeinnützigen Organisationen verbessert werden. Dafür soll ein öffentlich zugängliches bundesweites Gemeinnützigkeitsregister eingerichtet werden. Darüber hinaus schlagen wir - je nach Größe der Organisation und Umfang der politischen Betätigung - einfache Regeln zur Offenlegung der Spenderstruktur vor. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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