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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  AG für klassische Akupunktur und TCM Birgit Ziegler 2. Vorsitzende, D-64404 Bickenbach
Rubrik:Gesundheit    Datum: 27.02.2001
TK-Studie und ihre Einschränkungen
In den letzten Wochen und Monaten hat es immer wieder Pressemeldungen über die Erstattungsleistungen für Akupunktur durch Krankenkassen gegeben. Im folgenden möchte ich einige klarstellende Anmerkungen dazu machen.
Akupunktur ist in Deutschland als generelle Kassenleistung gesetzlich nicht zugelassen. In der Vergangenheit hat es zwar Krankenkassen gegeben, die Akupunktur erstatteten, dies geschah jedoch nicht in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage. Bislang ist es nicht gelungen, einen Wirksamkeitsnachweis im streng westlich-wissenschaftlichen Sinne zu erbringen und dies wird - trotz Berichten mit Placebo-Nadeln - aus verschiedenen Gründen auch weiterhin schwierig bleiben.

Nun hat die Techniker-Kasse einen bundesweiten Modellversuch gestartet, der über acht Jahre läuft. Er ist allerdings beschränkt auf die Indikationen Migräne, Heuschnupfen, Asthma und HWS- und LWS-Beschwerden. Der Arzt kann für eine 30 Minuten lang dauernde Sitzung bis zu DM 70 in Rechnung stellten. Die TK erstattet diese Kosten, abzüglich einem Eigenanteil von 10 % . Die Ergebnisse der Behandlungen werden dokumentiert
und vom Institut für Arbeits-, Sozialmedizin und Epidemiologie an der Berliner Charite ausgewertet. Die Kasse schafft damit ein Zweiklassen-System. Patienten, die mit einem Leiden kommen, das zu der Diagnoseausfall passt, bekommen die Behandlungskosten erstattet. Patienten, die nicht in dieses Schema passen, die aber auch gut mit Akupunktur zu behandeln sind, müssen die Kosten selber tragen.

Die Ärzte, die an dieser Studie teilnehmen möchten, müssen 140 Ausbildung in Akupunktur nachweisen. Abgesehen davon, dass eine Ausbildung von 140 Stunden in Akupunktur das äußerste Minimum darstellt, wird diese Studie bei weitem nicht den Möglichkeiten der Akupunktur und chinesischen Medizin gerecht, für die ein viel weiteres Wirkspektrum gilt. Wir sind der Meinung, dass die Behandlungserfolge, auch für andere Indikationen, für sich sprechen. Da die Kosten für die weitaus meisten Behandlungen mit Akupunktur auch weiterhin selbst zu tragen sind, kommt es darauf an, einen gut ausgebildeten Therapeuten zu finden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, dass die in der Therapeutenliste der Arbeitsgemeinschaft aufgeführten Mitglieder mindestens 1000 Stunden Ausbildung nachweisen müssen.

Birgit Ziegler


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