Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung









  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Umwelt & Naturschutz alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

Stichwort    Art 
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 14.10.2019
Wohin mit dem Elektroschrott?
Mit der neuen Fassung des ElektroG wird die umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott einfacher
Egal ob Waschmaschine, Fernseher oder Handy - alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück.

Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden?
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben - zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten.

Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.

Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

Zusätzlich sollten bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus - soweit möglich - vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden.

Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller!

Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.

Woran sind Elektrogeräte zu erkennen?
Sie erkennen Elektrogeräte an der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.

Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.

Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?
In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt.

Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise auf andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen.

Was passiert mit den Altgeräten?
Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 330 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunstoffrecycler, Stahl , Eisen- oder Kupferhütten oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

24.04.2025
Symbolkarten als Seelenhelfer 111 Symbolmittel für mentale, emotionale und seelische Gesundheit


Für Klima, Luft, Boden: Multitalent Wald schützen VERBRAUCHER INITIATIVE zum Tag des Baumes am 25. April

22.04.2025
Earth Day 2025 Deutsche verlieren Interesse am Klimaschutz


12 Jahre nach Rana Plaza Gewerkschafter in Bangladesch inhaftiert, Lieferkettengesetz vor der Abschwächung


Von Kopf bis Fuß: Pilze sind natürlich nachhaltig Als hochwertiges Nahrungsmittel und als Werkstoff der Zukunft


Ausgezeichnet! Reformierter Tierschutzforschungspreis stärkt tierversuchsfreie Wissenschaft Kommentar

Weniger Kunststoffe im Bioabfall ab Mai 2025 Neue Vorgaben der Bioabfallverordnung treten in Kraft.


ÖDP ruft bundesweit zu Aktionstag am "Tag des Baumes" auf Naturschutzpartei fordert "konsequenten Schutz der Wälder": "Jeder gepflanzte Baum sichert uns eine lebenswerte Zukunft."


Gut geschützt die Frühlingssonne genießen VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zu Sonnenschutzmitteln


17.04.2025
Photovoltaik-Ausbau landwirtschafts- und umweltgerecht gestalten AbL legt neuer Bundesregierung Vorschläge für Photovoltaik-Ausbau vor

"Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz" Trinkwasserversorgung

Bilanz des Koalitionsvertrags Transparency Deutschland fürchtet deutliche Einschränkungen demokratischer Beteiligungs- und Kontrollrechte

Hummel-Challenge begeistert - Über 11.000 Beobachtungen Ergebnis Citizen Science Projekt

In tiefer Trauer: Der SFV nimmt Abschied von Wolf von Fabeck Eine große Persönlichkeit der Energiewende ist verstorben.


Tag der Landlosen: FIAN weist auf wachsende Landkonzentration hin Forderungen an die deutsche Entwicklungszusammenarbeit

16.04.2025
Carsharing-Anbieter lassen die verkehrsentlastende Wirkung ihrer Angebote überprüfen Carsharing ist ein wichtiger Baustein nachhaltiger Mobilität

Projekt "Trinkbecher für Trinkwasser" 100.000-Euro-Spendenrekord für sauberes Wasser in Afrika


15.04.2025
Evaluierung der Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes Eine aktuelle Studie evaluiert die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes und entwickelt Vorschläge für deren Weiterentwicklung

Videonewsletter der Möbelmacher Nr. 216 Newsletter 216: Actionhelden F. Kusz, D. Scheck, U. Plank; Küche in Lindau; elektrisches Schrankbett; Sommerzudecken; Hifirack in Elsbeere; Wozi und Sessel bei Übriges;


PRISMA in Frankfurt Ein nachhaltiges Bürobestandsgebäude als gesellschaftlicher Impulsgeber