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Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 30.08.2019
Zwei Jahre Carsharinggesetz
Zwei Jahre Warten auf das Bundesverkehrsministerium
Vor zwei Jahren - am 1. September 2017 - ist das "Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing" (CsgG) in Kraft getreten. In den Städte und Gemeinden in Deutschland ist das Interesse an einer Umsetzung groß. Doch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat wichtige Grundlagen zur praktischen Umsetzung bisher nicht vorgelegt.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Carsharinggesetzes hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wichtige Grundlagen zur Umsetzung des Gesetzes immer noch nicht vorgelegt. Weiterhin fehlen Regelungen für die Beschilderung der CarSharing-Stellplätze, für die amtliche Kennzeichnung der CarSharing-Fahrzeuge und für das Parken von CarSharing-Fahrzeugen in Pakraumbewirtschaftungszonen. Immerhin hat das BMVI mittlerweile angekündigt, dass eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch 2019 vorgenommen werden soll. Der Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing e.V., Gunnar Nehrke, kommentiert:

"Das Carsharinggesetz ist ein Instrument zur Förderung der Verkehrswende. Es ist schwer verständlich, dass der Bundesverkehrsminister die Umsetzung seit zwei Jahren verzögert."

Bundesländer und Kommunen wollen das CarSharing fördern
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind in den vergangenen zwei Jahren bereits Regelungen zur Einrichtung von zugeordneten CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum im Landesrecht umgesetzt worden. In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen befinden sich Regelungen in Vorbereitung. Hier bedarf es für die kommunale Umsetzung nun der StVO-Änderung.

In vielen Städten und Gemeinden besteht ein hohes Interesse am Ausbau des CarSharing. In einigen Städten - beispielsweise in Bremen, Nürnberg, Tübingen, Hannover und Stuttgart - wurde der durch die kommunale Selbstverwaltung bestehende Handlungsspielraum bereits genutzt, um zugeordnete CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum einzurichten. Weil aber eine amtliche Beschilderung und eine Kennzeichnung der Fahrzeuge nach wie vor nicht möglich sind, warten viele andere Kommunen mit der Umsetzung weiterhin ab.

Stationsbasiertes CarSharing muss im öffentlichen Raum sichtbarer werden
Viele Kommunen wollen vor allem stationsbasierte und kombinierte CarSharing-Systeme fördern. Denn für diese CarSharing-Varianten ist eine besonders hohe verkehrsentlastende Wirkung bereits erwiesen.

Ausgerechnet Fahrzeuge des stationsbasierten CarSharing dürfen aufgrund besonderer rechtlicher Umstände jedoch nicht ohne kommunale Genehmigung im öffentlichen Raum bereitgestellt werden. 90 Prozent der stationsbasierten Fahrzeuge stehen deshalb heute auf privaten Flächen - oft in Hinterhöfen und Tiefgaragen. Geschäftsführer Nehrke kommentiert:

"Durch den Umsetzungsstau beim Carsharinggesetz bleibt ausgerechnet das stationsbasierte CarSharing für Nichtnutzer weitgehend unsichtbar. Dabei trägt diese CarSharing-Variante schon heute am meisten zur Verkehrsentlastung bei und ist in Deutschland am weitesten verbreitet."

Nehrke fordert die Bundesregierung auf, endlich alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um die dringend benötigte Verkehrswende voranzubringen.

Kurzinfo über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Der bcs wurde 1998 gegründet. Er vertritt die politischen Interessen der Branche auf Bundesebene und gegenüber den Ländern. Im bcs sind derzeit 151 Anbieter organisiert.

Weitere Informationen zum Thema CarSharing und zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung finden Sie auf www.carsharing.de

Kurzinfo über die CarSharing-Varianten: Im deutschen Carsharing haben sich zwei Varianten etabliert: Beim stationsbasierten CarSharing stehen die Autos möglichst wohnortnah auf einem festen Parkplatz. Kunden holen den Wagen dort ab, nach der Fahrt bringen sie ihn dorthin zurück. Nur bei dieser Variante sind Reservierungen mehrere Wochen im Voraus möglich. Stationsbasiertes CarSharing ist außerdem die preisgünstigste CarSharing-Variante. Diese Variante deckt vor allem klassische Pkw-Nutzungszwecke ab, wie beispielsweise Großeinkäufe, Ausflüge oder Besuche bei Freunden und Verwandten. Stationsbasiertes CarSharing ist in 740 Städten und Gemeinden in Deutschland verfügbar. Die größten Anbieter sind: stadtmobil, cambio, teilAuto, book-n-drive, Flinkster.

Bei der zweiten Variante, dem sogenannten Free-Floating, stehen die Autos irgendwo innerhalb eines stadtweiten Geschäftsgebiets, frei geparkt. Nutzer orten und buchen sie über das Smartphone. Nach der Fahrt stellen sie den Wagen irgendwo innerhalb des definierten Geschäftsgebiets wieder ab. Reservierungen im Voraus sind nicht möglich. Free-floating ermöglicht jedoch One-way-Fahrten innerhalb des definierten Bereichs. Die Preise liegen über denen des stationsbasierten CarSharing. Free-floating wird vielfach für innerstädtische Kurzfahrten oder Zubringfahrten zu Flughäfen und Bahnhöfen genutzt. Diese CarSharing-Variante ist in sieben Metropolen in Deutschland zu finden. Der größte Anbieter ist Share Now (Daimler/BMW), gefolgt von Sixt share und We share (Volkswagen).

In letzter Zeit haben sich auch kombinierte CarSharing-Angebote etabliert, die stationsbasierte und free-floatende Fahrzeuge aus einer Hand anbieten. Kombinierte Angebote gibt es beispielsweise in Hannover, Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg (stadtmobil), Frankfurt am Main (book-n-drive) und Leipzig (teilAuto)

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