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Umwelt & Naturschutz   
Mindeststandard für Recyclingfähigkeit von Verpackungen online
Die neuen Entgelte sollen Verpackungen fördern, die gut zu recyceln sind

Mehr über Lösungen für die Plastikkrise auf unserem Planeten lesen Sie im kommenden forum Nachhaltig Wirtschaften 3/2019.
Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungsabfälle gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun veröffentlicht.

Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit.

Nach Beendigung eines Konsultationsverfahrens zum Entwurf des Mindeststandards haben ZSVR und UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und soweit zielführend in dem nun veröffentlichten Mindeststandard berücksichtigt. Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
  1. Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung,
  2. Sortierbarkeit der Verpackung sowie ggf. die Trennbarkeit ihrer Komponenten,
  3. keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Verwertungserfolg verhindern können.
Die dualen Systeme müssen der ZSVR und dem UBA jährlich unter anderem darüber berichten, wie sie unter Beachtung des Mindeststandards die Recyclingfähigkeit ermittelt und sie bei der Entgeltbemessung zugrunde gelegt haben. Die aus den Berichten gewonnen Erkenntnisse wie auch neuere Entwicklungen der Praxis der Sortierung und Verwertung werden bei den jährlichen Überprüfungen des Mindeststandards berücksichtigt.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das neue Verpackungsgesetz
Die neu errichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des seit 1.1.2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So obliegt ihr unter anderem die Führung des Verpackungsregisters. In dem Register müssen sich Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen registrieren.

Außerdem obliegt der Zentralen Stelle - neben der Veröffentlichung des Mindeststandards - im Einvernehmen mit dem UBA auch die Erlaubniserteilung zur Veröffentlichung der Berichte der dualen Systeme über die Umsetzung der Vorgaben bei der Bemessung der Beteiligungsentgelte.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.
 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
http://www.umweltbundesamt.de
buergerservice@uba.de
    

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