Das Wirtschaftsministerium und das Kanzleramt versuchen, die Methodik des Monitorings zu verwässern, um ein Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verhindern. Die Bundesregierung macht sich zum Handlanger der Unternehmensseite und stellt Wirtschaftsinteressen über den Schutz der Menschenrechte. Dabei erwarten immer mehr verantwortungsbewusste Unternehmen inzwischen selbst gesetzliche Rahmenbedingungen von der Bundesregierung. Die Einführung der Kategorien "fast-Erfüller" und "bald-Erfüller" dienen dazu, das Ergebnis des Monitorings schönzurechnen. Menschenrechtsschutz lässt sich jedoch nicht mit rhetorischen Taschenspielertricks erreichen. Vielmehr verschleppt die Bundesregierung so wichtige Debatten und Entscheidungen. Zudem kommt die Transparenz unter die Räder, wenn die Antworten des Comply-or-Explain-Mechanismus nicht veröffentlicht werden müssen. Statt konstruktive Vorschläge und zeitgemäße Lösungsansätze einzubringen, streut die Union Sand ins Getriebe des Monitoringprozesses. Die SPD schafft es inzwischen nicht einmal mehr die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben umzusetzen. Statt Grabenkämpfe um methodische Ansätze zu führen, sollte die Bundesregierung endlich ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Menschenrechtsschutz entlang der Lieferketten regelt. Eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik darf beim Thema Menschenrechte nicht die Nase rümpfen, sondern muss den Schutz von Mensch und Natur verbindlich festschreiben.
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