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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
01.03.2019
Gemeinwohl vor Jagdinteressen
Jagd muss den flächigen Waldnachwuchs ermöglichen!
Der Bund Naturschutz (BN), der Bayerische Forstverein (FV), die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Bayern (ANW) und der Ökologische Jagdverein Bayern (ÖJV) haben sich gemeinsam an die Landräte und die Unteren Jagdbehörden in Bayern gewandt und eine konsequente Umsetzung der Abschussplanung gefordert. Zwei aktuelle Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben die aktuelle Gesetzeslage bestätigt und bekräftigt, dass die Jagd und Hege so erfolgen müssen, dass die Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist. "Wir appellieren an die verantwortlichen Behörden, Jagdbeiräte, alle Revierinhaber und Jäger, einen konsequenten Abschuss beim Schalenwild auf den Weg zu bringen und umzusetzen, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen", so die Verbände. Die aktuellen Vegetationsgutachten zeigen, dass es - trotz positiver Entwicklungen - fast in allen Landkreisen Hegegemeinschaften mit kritischen Verbissbelastungen gibt. Deshalb muss in vielen Landkreisen gegengesteuert werden, vor allem wenn der kritische Verbiss schon seit vielen Jahren andauert.
Klimakrise erfordert flächige Waldverjüngung
Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Ein artenreicher Wildbestand soll in ausgewogenem Verhältnis zu den natürlichen Lebensgrundlagen stehen. Seit vielen Jahren ist gesetzlich gefordert, dass die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Überhöhte Schalenwildbestände verhindern dies aber auf großen Flächen Bayerns seit vielen Jahren. Dort können sich die Wälder trotz naturnaher Baumbestockungen nicht ausreichend verjüngen, weil kleine Bäumchen verbissen werden und zurückfallen oder absterben. In Zeiten des Klimawandels mit immer mehr und extremeren Witterungsereignissen ist dies verheerend. Die Klimakrise führt in vielen Regionen Bayerns zu Borkenkäferschäden in den Fichtenwäldern und seit 2015 vermehrt auch zu Absterbeerscheinungen bei den Kiefern: damit sind die zwei häufigsten Baumarten in Bayerns Wäldern massiv betroffen. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass auf großer Fläche Wälder mit angepassten Baumarten, insbesondere aus Eiche, Buche und Weißtanne entstehen, d.h. aufwachsen können. Dies ist nur möglich, wenn die Abschusspläne so bestätigt oder festgesetzt werden, dass diese Baumarten, ob aus Naturverjüngung und/oder Pflanzung großflächig ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können.
"Wald vor Wild" bedeutet "Gemeinwohl vor Jagdinteressen"
In seinen wegweisenden Urteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Abschusshöhe bei Rotwild und Gams (19 ZB 17.1601 und 19 ZB 17.1602) ganz klar herausgearbeitet, dass Jagd und Hege dem Aufbau und Erhalt der Wälder zu dienen haben. Es wurde deutlich gemacht, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass eine Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich ist, und dass dies Vorrang hat vor privaten Interessen der Jägerschaft. Festzuhalten ist, dass das Gemeinwohl vor Einzelinteressen rangiert, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vorrangig ist ("Wald vor Wild") und das Forstliche Gutachten eine objektive Grundlage zur Abschussplanung darstellt.
Hintergrundinformationen
Kurzfassung der Urteile
Bewertung der Urteile
VGH-Urteil zu Rotwild
VGH-Urteil zu Gamswild
Diskussion
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Kontakt:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Email:
landwirtschaft-wald@bund-naturschutz.de
Homepage:
http://www.bund-naturschutz.de
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