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Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:
Umwelt & Naturschutz
Datum:
21.12.2018
Feinstaub aus Holzfeuerungen
Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten
Während der Heizperiode stellen Holzheizungen in Privathaushalten eine wesentliche Quelle von Feinstaub dar. In Gegenden, in denen viel mit Holz geheizt wird, kann es besonders bei austauscharmen Wetterlagen zwar vorübergehend zu hohen Feinstaubbelastungen kommen. Allerdings gibt es derzeit keine Hinweise, dass deshalb dort die Feinstaubgrenzwerte in der Außenluft überschritten werden.
Die Feinstaubbelastung aus Holzfeuerungen stellt aus Sicht des Umweltschutzes, besonders mit Blick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit, ein nicht zu vernachlässigendes Problem dar. Unter anderem deswegen ist in Stuttgart der Betrieb von Komfortkaminen bei Feinstaub-Alarm verboten. Die Daten zeigen aber: Von Smogverhältnisse wie in Peking kann in Deutschland keine Rede sein, auch in Gegenden mit einem hohen Anteil an Holzeinzelfeuerungen.
In Deutschland gibt es derzeit rund 0,7 Millionen Heizkessel für feste Brennstoffe und etwa 11,7 Millionen so genannter Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamine oder Kachelöfen, die vor allem mit Holz befeuert werden. Diese Holzfeuerungen der Haushalte hatten im Jahr 2016 einen Anteil von 17 Prozent der deutschen PM2,5-Emissionen (Partikel mit einem Durchmesser kleiner 2,5 µm) und einen Anteil von 9 Prozent an den deutschen PM10-Emissionen (Partikel mit einem Durchmesser kleiner 10 µm). Holzfeuerungen setzen v. a. kleine Partikel frei, der Anteil der PM2,5-Partikel an den PM10-Partikeln beträgt bei den Emissionen rund 95 Prozent. Daher ist der Anteil der PM10-Emissionen aus Holzfeuerungen an den gesamten nationalen Emissionen kleiner als der Anteil der PM2,5-Emissionen, da bei den gröberen Feinstaubpartikeln andere Quellen wie Schüttgutumschlag oder die Landwirtschaft dominieren. Bezogen auf PM2,5, die kleinere Feinstaub-Komponente, liegen die Emissionen aus den Holzfeuerungen der Haushalte in der Größenordnung der Emissionen aus dem gesamten Straßenverkehr.
Mit Blick auf die zeitliche Entwicklung der PM10-Emissionen werden Schwankungen von Jahr zu Jahr deutlich, bezogen auf die letzten 20 Jahre ist jedoch eine Stagnation der Emissionen zu beobachten, wohingegen die Emissionen aus Feuerungen mit anderen Brennstoffen rückläufig sind. Zwar sanken die Emissionen aus neuen Holzfeuerungen durch gesetzliche Vorhaben der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in den letzten Jahren. Dieser Effekt wurde jedoch durch die gestiegene Nutzung der Holzfeuerungen insgesamt teilweise kompensiert. Der zeitliche Verlauf zeigt, dass die Belastung durch Feinstaub aus Holzfeuerungen in Deutschland in den letzten Jahren auf einem mehr oder weniger gleichbleibend hohen Niveau bleibt.
Das zeigen auch Messungen in der Umgebungsluft. In Deutschland wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben flächendeckend nur die Masse des in der Luft befindlichen Feinstaubes gemessen. Aus diesen Daten kann kein direkter Rückschluss auf den Anteil des Feinstaubes aus Holzfeuerungen gezogen werden. Dazu bedarf es zusätzlicher Informationen wie der Messung von Zeigersubstanzen, so genannter Tracer, die für Partikel aus Holzfeuerungen typisch sind. Hierfür wird häufig Levoglucosan verwendet, eine organische Verbindung, die bei der Verbrennung von Kohlenhydraten, wie sie in Biomasse (wie zum Beispiel Holz) vorkommen, entsteht. Aus solchen Messungen ergeben sich für ganz Deutschland typische Werte von knapp unter 10 Prozent bis 20 Prozent, die Partikel aus Holzfeuerungen zur Feinstaubbelastung in Deutschland während der Heizperiode beitragen. Diese Werte werden sowohl in städtischen Gebieten als auch in ländlichen Gebieten gefunden. In Gegenden, in denen viel mit Holz geheizt wird, kann es besonders bei austauscharmen Wetterlagen zwar zu hohen Feinstaubbelastungen kommen, allerdings sind aus qualitätsgesicherten Messungen derzeit keine Hinweise bekannt, dass dort die geltenden Feinstaubgrenzwerte in der Außenluft überschritten werden. Die höchsten Feinstaubkonzentrationen werden nach wie vor in Straßennähe gemessen, da die Emissionen der Fahrzeuge direkt in Bodennähe freigesetzt werden.
Für Holzfeuerungen gibt es die gesetzliche Anforderung, dass ihre Abgase fachgerecht abgeleitet und in der Außenluft ausreichend verdünnt werden. Wichtig ist dabei erstens, dass zwischen der Mündung des Kamins und umliegenden Fenstern ein ausreichender Abstand eingehalten wird. Zweitens bilden sich im Windschatten von Gebäuden Luftwirbel. Damit die Abgase mit der Luftströmung ungestört abtransportiert werden können, muss der Kamin aus solchen Luftwirbeln herausragen. Aus diesen beiden Gründen stellt die
1. BImSchV bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in § 19
besondere Anforderungen an die Ableitung der Abgase. Werden diese nicht eingehalten, kann es zu höheren Feinstaubbelastungen in der Umgebungsluft kommen.
Wie jeder und jede Einzelne bei der Nutzung von Holzfeuerungen die Emissionen reduzieren kann, ist in der Broschüre "
Heizen mit Holz
" ausführlich beschrieben. Für eine gute Atemluft sollten Komfortkamine, also Kamine, die für das Heizen einer Wohnung nicht zwingend erforderlich sind und nur der Behaglichkeit dienen auf jedne Fall so wenig wie möglich genutzt werden.
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
buergerservice@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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