Was kaum beachtet wird: Ab einer Schallbelastung mit einem Mittelungspegel von 85 dB(A), bezogen auf 40 Stunden pro Woche, ist mit einer Gehoerschaedigung zu rechnen. Dieselbe Gehoerschaedigung bewirken: 95 dB(A) bei 4 Stunden pro Woche; 105 dB(A) bei 24 Minuten pro Woche oder 108 dB(A) bei 12 Minuten pro Woche. Bei Musikgrossveranstaltungen erreichen die hoechsten Musikschallpegel (in der Naehe der Lautsprecher) zum Teil 120 dB(A). Zum Vergleich: An Arbeitsplaetzen ist zum Schutz der Gesundheit bei 90 dB (A) das Tragen von Gehoerschutz Pflicht. Ein Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist an einem Laermarbeitsplatz (Strassenbau, Metall- und Textilindustrie) beruflich taetig. Kommt dann noch im Freizeitbereich eine Laermbelastung durch zu laute Musik hinzu, verkuerzt sich die Gehoererholungsphase erheblich. Gehoerschaeden sind programmiert. Therapien zur Heilung einer laermbedingten Innenohrschwerhoerigkeit gibt es nicht. Chronischer Hoerverlust ist irreversibel. Zur partiellen Rehabilitation mittel- und hochgradiger Hoerverluste stehen nur Hoergeraete sowie elektronische Hoerimplantate zur Verfuegung. Folgende Massnahmen schlaegt die ehemalige Kommission "Soziakusis" des Umweltbundesamtes (Zivilisations-Gehoerschaeden) vor: Begrenzung des Dauerschallpegels in Diskotheken auf 95 dB(A), bezogen auf den lautesten Aufenthaltsbereich der Besucher. Betreiber von Diskotheken und Konzertveranstalter sollten ueber Gesundheitsrisiken, Schutzvorkehrungen und Laermminderungsmoeglichkeiten hinreichend informiert werden. Anlagen- und Ton-Techniker einschliesslich Discjockeys sollten ausreichende Kenntnisse ueber moegliche Gesundheitsgefaehrdungen durch hohe Musikschallpegel nachweisen muessen (Qualifikationsnachweis). Die Schweiz hat 1996 fuer Diskotheken und Musikgrossveranstaltungen einen Mittelungspegel von 93dB(A) als Grenzwert eingefuehrt, der in Ausnahmefaellen mit behoerdlicher Genehmigung auf 100 dB(A) erhoeht werden darf. Fuer Geraete mit Ohrhoerern und laermgebende Spielzeuge werden ebenfalls Begrenzungen auf gehoervertraegliche Schallpegelwerte gefordert. Bei tragbaren Musikwiedergabegeraeten hat Frankreich bereits mit einer nationalen Regelung die Schallpegel begrenzt. ! Die Empfehlungen der Kommission "Soziakusis" sind als Auszug im Bundesgesundheitsblatt (Vol. 43, S. 642-643) veroeffentlicht. Zwei "WaBoLu-Hefte" 03/2000 und 04/2000, zum Thema sind soeben im Umweltbundesamt erschienen. Sie kosten je 15,--DM Sie koennen gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstrasse 1 - 2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte bei der Bestellung die Heft-Nummern angeben und auch den Absender nicht vergessen.
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