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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-14193 Berlin
Rubrik:
Soziales u. Gesellschaft
Datum:
07.02.2001
Deutschland auf dem Weg zur Generation der Hoergeschaedigten?
Laermbelastungen gefaehrden das Gehör von Jugendlichen
Das Umweltbundesamt befuerchtet die Zunahme von Gehoerschaeden bei Jugendlichen. Die wesentliche Ursache ist intensives Musikhoeren. Bis zum 16. Lebensjahr ist es vor allem das Musikhoeren ueber Kopfhoerer. Spaeter sind es hohe Schallpegel in Diskotheken, Clubs und bei Grossveranstaltungen. Die Folgen: Bleibende Hoerschwellenverschiebungen und chronischer Tinnitus (Ohrgeraeusche) als unheilbare Schaedigungen des Gehoers. Diese koennen sogar die Berufswahl einschraenken. Bei auffaelligen Hoerverlusten oder beeintraechtigtem Hoervermoegen koennen bestimmte Berufe nicht erlernt oder ausgeuebt werden. Das Umweltbundesamt haelt es ebenso wie die Bundesaerztekammer und das Bundesgesundheitsministerium fuer dringend erforderlich, die uebermaessig hohen Musikschallpegel zu senken. Neben der technischen Begrenzung, die es in anderen europaeischen Laendern wie Frankreich bereits gibt, sollten die Jugendlichen auch staerker informiert und das Personal in Diskotheken qualifiziert werden. Umfragen bei Jugendlichen zeigen zudem: Die Mehrzahl waere mit Pegelbegrenzungen einverstanden und wuerde sich bei Musikgenuss und Diskospass nicht beeintraechtigt fuehlen. Laut droehnende Musik aus vorbeifahrenden Pkw, Jugendliche mit Kopfhoerern, die in oeffentlichen Verkehrsmitteln laut Musik aus portablen Musikabspielgeraeten hoeren, gehoeren zum Alltag. Dazu kommt die enorme Laermbelastung bei Tanzveranstaltungen. Messungen in 29 Berliner Diskotheken ergaben bereits 1985 Mittelungspegel zwischen 92 und 110 dB(A). Zum Vergleich: 110 dB(A) entsprechen dem Laermpegel bei der Arbeit mit einem Presslufthammer. Rund zehn Jahre spaeter wurden in 14 Berliner Diskotheken fast identische Musikschallpegel ermittelt. Zudem wird im Laufe einer Nacht haeufig ein Anstieg der Musikpegel beobachtet.
Was kaum beachtet wird: Ab einer Schallbelastung mit einem Mittelungspegel von 85 dB(A), bezogen auf 40 Stunden pro Woche, ist mit einer Gehoerschaedigung zu rechnen. Dieselbe Gehoerschaedigung bewirken: 95 dB(A) bei 4 Stunden pro Woche; 105 dB(A) bei 24 Minuten pro Woche oder 108 dB(A) bei 12 Minuten pro Woche. Bei Musikgrossveranstaltungen erreichen die hoechsten Musikschallpegel (in der Naehe der Lautsprecher) zum Teil 120 dB(A). Zum Vergleich: An Arbeitsplaetzen ist zum Schutz der Gesundheit bei 90 dB (A) das Tragen von Gehoerschutz Pflicht. Ein Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist an einem Laermarbeitsplatz (Strassenbau, Metall- und Textilindustrie) beruflich taetig. Kommt dann noch im Freizeitbereich eine Laermbelastung durch zu laute Musik hinzu, verkuerzt sich die Gehoererholungsphase erheblich. Gehoerschaeden sind programmiert. Therapien zur Heilung einer laermbedingten Innenohrschwerhoerigkeit gibt es nicht. Chronischer Hoerverlust ist irreversibel. Zur partiellen Rehabilitation mittel- und hochgradiger Hoerverluste stehen nur Hoergeraete sowie elektronische Hoerimplantate zur Verfuegung.
Folgende Massnahmen schlaegt die ehemalige Kommission "Soziakusis" des Umweltbundesamtes (Zivilisations-Gehoerschaeden) vor: Begrenzung des Dauerschallpegels in Diskotheken auf 95 dB(A), bezogen auf den lautesten Aufenthaltsbereich der Besucher. Betreiber von Diskotheken und Konzertveranstalter sollten ueber Gesundheitsrisiken, Schutzvorkehrungen und Laermminderungsmoeglichkeiten hinreichend informiert werden. Anlagen- und Ton-Techniker einschliesslich Discjockeys sollten ausreichende Kenntnisse ueber moegliche Gesundheitsgefaehrdungen durch hohe Musikschallpegel nachweisen muessen (Qualifikationsnachweis).
Die Schweiz hat 1996 fuer Diskotheken und Musikgrossveranstaltungen einen Mittelungspegel von 93dB(A) als Grenzwert eingefuehrt, der in Ausnahmefaellen mit behoerdlicher Genehmigung auf 100 dB(A) erhoeht werden darf. Fuer Geraete mit Ohrhoerern und laermgebende Spielzeuge werden ebenfalls Begrenzungen auf gehoervertraegliche Schallpegelwerte gefordert. Bei tragbaren Musikwiedergabegeraeten hat Frankreich bereits mit einer nationalen Regelung die Schallpegel begrenzt.
! Die Empfehlungen der Kommission "Soziakusis" sind als Auszug im Bundesgesundheitsblatt (Vol. 43, S. 642-643) veroeffentlicht. Zwei "WaBoLu-Hefte" 03/2000 und 04/2000, zum Thema sind soeben im Umweltbundesamt erschienen. Sie kosten je 15,--DM Sie koennen gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstrasse 1 - 2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte bei der Bestellung die Heft-Nummern angeben und auch den Absender nicht vergessen.
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Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt
Email:
karsten.klenner@uba.de
Homepage:
http://www.umweltbundesamt.de
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