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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 01.08.2018
Insektengifte
Chemieriese Bayer lässt nicht locker
Bayer kämpft weiter für den Einsatz von Pestiziden: Im Mai 2018 hat das Europäische Gericht ein Teilverbot für einige Insektengifte bestätigt, das die Kommission 2013 ausgesprochen hat. Der Konzern will das aber so nicht hinnehmen und legt nun Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Bereits vor fünf Jahren hat die EU-Kommission vier Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen, Hummeln und andere Insekten teilweise verboten. Einige Herstellerkonzerne, darunter auch Bayer, klagten dagegen vor dem Europäischen Gericht. Sie forderten die Aufhebung der Beschränkungen und drohten mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe.

Im Mai hat das Europäische Gericht die Klagen weitestgehend abgelehnt und die Rechtmäßigkeit der Beschränkungen zumindest für drei der vier Insektengifte, nämlich Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, bestätigt. Darüber hinaus betonte das Gericht in seinem Urteil, dass laut dem Vorsorgeprinzip der "Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen" haben. Die Konzerne konnten demnach also keine Ansprüche auf Schadensersatzzahlungen geltenden machen.

Bayer bockt
Das Urteil will Bayer aber nicht akzeptieren und hat nun Rechtsmittel dagegen eingelegt. Der Pestizidhersteller, der kürzlich erst Monsanto geschluckt hat, befürchtet, dass das Urteil auch Konsequenzen für andere Pestizidwirkstoffe haben könnte. Bayer beharrt außerdem weiter darauf, dass die Einschränkungen "wissenschaftlich unbegründet" seien, obwohl zahlreiche Publikationen die Gefährlichkeit der Gifte belegen.

Erst Anfang des Jahres wurde das hohe Risiko, das von den Giften für Bestäuber ausgeht, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten daraufhin mehrheitlich für ein Freilandverbot dieser Neonicotinoide.

Hintergrund: Gründe für die Einschränkungen
Umwelt und Gesundheit vor Konzerninteressen
Über die Rechtsache wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Das Urteil des EuGHs kann dann nicht mehr angefochten werden. Wann mit dem Urteil zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.

Sollte das Gericht dem Chemiekonzern in letzter Instanz recht geben, könnte es in Zukunft noch schwerer werden, umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide zu verbieten, als es ohnehin schon ist. Das Gericht entscheidet nun also nochmals darüber, ob der Schutz von Mensch und Umwelt in der Europäischen Union über den Profitinteressen von Konzernen steht.

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