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Umwelt & Naturschutz   
Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Konsultation gestartet
Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Ab Anfang 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Zum Entwurf einer Orientierungshilfe, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, können Betroffene bis 17.08.2018 Stellung nehmen.

Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, wird die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt ab 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlichen. Da die Rücknahmesysteme aber bereits zum 1. Juni 2019 erstmalig darüber berichten müssen, wie sie die Recyclingfähigkeit von Verpackungen bei der Entgeltbemessung berücksichtigen, wird die Zentrale Stelle bereits 2018 in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt eine Orientierungshilfe zur Verfügung stellen, um frühzeitig den Rahmen und die Entwicklungsrichtung für den Mindeststandard 2019 zu skizzieren.

Zum nun vorliegenden Entwurf dieser Orientierungshilfe findet vom 22. Juni bis zum 17. August 2018 ein Konsultationsverfahren statt, in dem Stellungnahmen abgegeben werden können. Nähere Informationen zum Entwurf der Orientierungshilfe und zum Konsultationsverfahren finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Das UBA sieht den vorliegenden Entwurf der Orientierungshilfe als wichtigen ersten Schritt hin zu einer weitgehend einheitlichen Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Er enthält bedeutende Rahmensetzungen unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung und kann aus Sicht des UBA die Grundlage für den künftig jährlich zu veröffentlichenden und weiterzuentwickelnden Mindeststandard darstellen.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das neue Verpackungsgesetz
Die neu errichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des ab 01.01.2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So obliegt ihr unter anderem die Einrichtung und Führung des Verpackungsregisters. Künftig sind Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, dazu verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen eine Registrierung im Verpackungsregister vorzunehmen.

Im Rahmen der Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte veröffentlicht die Zentrale Stelle - im Einvernehmen mit dem UBA - einen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit. Außerdem erteilt sie im Einvernehmen mit dem UBA die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Berichte der einzelnen dualen Systeme darüber, wie diese die Vorgaben bei der Bemessung der Beteiligungsentgelte umgesetzt haben.
 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
http://www.umweltbundesamt.de
buergerservice@uba.de
    

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