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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Pablo Ziller, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Tel./Fax 030/49854050, D-10409 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 07.06.2018
Högen (ÖDP): "Jede verfassungskonforme Religion gehört zu Deutschland!"
Religionsfreiheit hat Verfassungsrang!
Die Liebfrauenkirche in Mannheim symbolisiert durch die Nachbarschaft zur Yavuz-Sultan-Selim-Moschee auch den christlich-muslimischen Dialog. Foto domeckopol/ Pixabay.

"Die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört ist schon falsch formuliert. Das Grundgesetz spricht von Religionsfreiheit und somit darf jede verfassungskonforme Religion bei uns ausgeübt werden!", so Sebastian Högen, Mitglied des Bundesvorstands der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Immer wieder kommt in der politischen Debatte die Frage auf, ob der Islam zu Deutschland gehört. Die Frage sei an sich schon falsch. "Wann gehört etwas zu Deutschland? Wenn es 50 Prozent der Bevölkerung praktizieren oder reicht schon 1 Prozent aus? Muss etwas schon seit 100 Jahren etabliert sein oder reichen nur 5 Jahre? In Düsseldorf ist eines der größten Buddhistischen Zentren außerhalb Asiens. Aber niemand würde die Diskussion anfangen, ob der Buddhismus zu Deutschland gehört", findet Högen.

"Diese Diskussion ist eigentlich der Beginn einer Hetzkampagne. Das will ich verhindern", meint Sebastian Högen besorgt. Man müsse kein Freund einer Religion sein. Man dürfe und müsse auch Religion hinterfragen und kritisieren können. Dieses Recht geben uns das Grundgesetz und der gesunde Menschenverstand. "Doch es gibt auch jedem das Recht, seine Religion frei auszuüben. Deswegen ist es eigentlich egal, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht. Er ist da und somit dürfen bzw. müssen wir uns auch mit dem Islam auseinandersetzen und ihn als ein Teil unseres gesellschaftlichen Lebens akzeptieren", so Högen weiter. Ebenso müssen sich religiöse Menschen muslimischen Glaubens auch mit dem Grundgesetz auseinander setzen. Schließlich gelte die Verfassung für alle.

Wer den Artikel zur Religionsfreiheit im Grundgesetz ignoriere oder verdränge, habe vergessen, wie es in den 30er Jahren mit der Judenverfolgung anfing. Damals wurde auch gesagt, dass die Juden nicht dazu gehören. Wer die Diskussion, um die Zugehörigkeit des Islams zu Deutschland anfange, müsse sich daher die Frage gefallen lassen, was er oder sie damit bezwecken wolle. "Es sind nicht die Religionen, die schlecht sind, sondern wir Menschen sind es, die etwas Schlechtes daraus machen", so Högen abschließend.

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