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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 16.04.2018
Zivilgesellschaftliches Bündnis alarmiert
EU und Deutschland versuchen, UN-Erklärung für Rechte von Kleinbauern zu verwässern
Bei der letzten Verhandlungsrunde einer Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats vom 9. bis 13. April 2018 haben die EU und Deutschland eine Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, torpediert. Sie weigern sich, grundlegende Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen anzuerkennen. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Bauernorganisationen, entwicklungspolitischen und Menschenrechtsorganisationen schlägt Alarm und fordert stattdessen die EU und Deutschland auf, sich für eine Erklärung einzusetzen, die die Rechte der ländlichen Bevölkerung stärkt. Die Erklärung wird voraussichtlich im Juni 2018 dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Annahme vorgelegt.

"Leider hat sich die Bundesregierung nicht direkt in die Verhandlungen eingebracht, sondern hat sich von der EU vertreten lassen. Diese brachte vor allem Vorschläge ein, die die Wirkkraft der Erklärung schwächen würden", resümiert FIAN-Referentin Gertrud Falk das Verhalten der EU und Deutschlands in Genf. Die EU weigere sich bisher, grundlegende Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen anzuerkennen, wie zum Beispiel das Recht auf Saatgut, das Recht auf Land oder auf eine gesunde Umwelt, obwohl diese Rechte Voraussetzung für die Verwirklichung anderer Menschenrechte dieser Bevölkerungsgruppe seien. "Denn ohne Land und ein funktionierendes Ökosystem kann keine Nahrung angebaut werden", kritisiert Falk. "Das Recht auf angemessene Nahrung hängt unmittelbar von diesen beiden Rechten ab". Darüber hinaus habe die EU gemeinschaftliche Rechte abgelehnt. "Kleinbauern leben und arbeiten in vielen Regionen der Welt als Gemeinschaft und pflegen auch ihre natürlichen Ressourcen gemeinschaftlich. Rechte werden ihnen oft als Gemeinschaft streitig gemacht und müssen deshalb auch als gemeinschaftliche Rechte geschützt werden", ergänzt Falk. Auch in vielen Gebieten Europas werden Weideland, Wasserquellen sowie Fischgründe gemeinschaftlich genutzt.

"Wir Bauern und Bäuerinnen kultivieren seit Jahrtausenden Saatgut und garantieren damit eine Sortenvielfalt, die für nährstoffreiche Nahrungsmittel, biologische Vielfalt und Anpassungen an Klimaveränderungen sorgt. Dennoch will die EU unser Recht auf Saatgut nicht anerkennen", prangert Bäuerin Paula Gioia, die für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mit am Verhandlungstisch saß, das EU-Verhalten an. "Die Agrarindustrie treibt überall auf der Welt die Vereinheitlichung von Landwirtschaft und Nahrungsmitteln voran. Dazu reißt sie zunehmend die Kontrolle über die landwirtschaftlichen Grundlagen wie Land, Wasser und Saatgut an sich. Staaten lassen dies zu und begünstigen es sogar durch ihre Politik. Unser Recht auf Ernährungssouveränität muss dagegen geschützt werden", fordert Gioia. "Dazu braucht es dringend die Unterstützung auch der Bundesregierung und der EU für eine starke UN-Erklärung."

Hintergrund der UN-Erklärung sind die weltweit zunehmenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen der ländlichen Bevölkerung. Unter Leitung von Bolivien diskutierten Vertreter*innen von Regierungen, Kleinbauernverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen die 28 Artikel und die Präambel des aktuellen Entwurfs der Erklärung. Unterstützt wurden sie dabei von Völkerrechtler*innen und anderen Expert*innen. Als Mitglieder eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses haben Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und von FIAN an den Verhandlungen teilgenommen.

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