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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 14.11.2017
Naturdenkmal Eisenbreche gerettet!
Gerichtsentscheidung zum geplanten Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
"Wir freuen uns, dass das einzigartige Naturjuwel Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen auch für kommende Generationen als unberührte spektakuläre Wildflussklamm erhalten bleibt", kommentiert der BN-Landesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger den heutigen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. "Wir hoffen, dass mit diesem Urteil auch ein Zeichen gegen weitere geplante Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gegeben wurde."

"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt", so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. "Die Ostrach bleibt somit als eine der letzten naturnahen Alpenwildflusslandschaften und damit Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten erhalten."

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in seiner heutigen Entscheidung den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Oberallgäu für das Wasserkraftwerk Älpele/Eisenbreche aufgehoben.

Am Dienstag, den 14. November 2017 wurden vor dem Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen des BUND Naturschutz (BN) und des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) gegen die Genehmigung eines Wasserkraftwerks am Naturdenkmal Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen in der Gemeinde Bad Hindelang verhandelt.
Das Gericht sieht durch den Bau des Wasserkraftwerks erhebliche Beeinträchtigung verschiedener wertvoller Lebensräume und Arten. Das betrifft bedrohten Lebensraum alpine Wildflüsse, aber auch Fischarten wie Mühlkoppe oder Bachforelle. Das Vorhaben würde zu einer deutlichen Verschlechterung des gesamten Ökosystems im Bereich Eisenbreche führen.

Geplant war eine 5m hohe Staumauer mit Stausee, eine ca. 1,25km lange, verrohrte Ausleitung und ein Kraftwerkshaus. Betroffen von der Ausleitung sind sowohl die Wildflusslandschaften oberhalb der Eisenbreche als auch die spektakuläre Wildwasserklamm, die "Eisenbreche" an sich. Durch diese vom Wasser über Jahrtausende ausgewaschene und heute tief in die Allgäuer Berglandschaft eingeschnittene Klamm stürzt das Wasser der Ostrach in Richtung des Bad Hindelanger Ortsteiles Hinterstein. Mit dem Wasserkraftwerk wären dem Naturdenkmal zeitweise 70 - 80% ihres Wassers entzogen worden.
Auf der anderen Seite wäre wegen der stark schwankenden Wasserstände ist das Kraftwerk voraussichtlich an 165 Tagen im Jahr nicht in Betrieb.
"Dafür einen der letzten natürliche Wildflussabschnitte des Allgäus zu opfern ist unverantwortlich", so Christine Speer, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu.

Der BN kämpft seit Jahrzehnten für eine Energiewende mit ökologischen Leitplanken. "Die großen Potenziale liegen bei der Energieeinsparung und dem Ausbau von Solar- und Windenergie. Die bayerischen Flüsse und Bäche haben aber Ihre Schuldigkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien bereits getan", so Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BUND Naturschutz.

"Insbesondere aus ökologischer Sicht besteht nur mehr ein sehr begrenztes Ausbaupotenzial für Wasserkraft Der Neubau von Wasserkraftanlagen an bisher frei fließenden Gewässerabschnitten rein aus Gründen der Energiegewinnung widerspricht sogar den Zielen der Bayerischen Staatsregierung zur naturverträglichen Wasserkraftnutzung", so der LBV Vorsitzende Norbert Schäffer.

BN und LBV hoffen, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes bei den Baugenehmigungsverfahren im Landkreis Oberallgäu , wie z.B. am Riedberger Horn, in Zukunft umfassend gewürdigt werden.

Hintergrund:
Das mit dem Wasserkraftwerk beplante Gebiet ist maximal geschützt. Das Vorhaben liegt im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, in einem europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet, in einem europäischen Vogelschutzgebiet, im Landschaftsschutzgebiet und ist nach dem deutschen und bayerischen Naturschutzgesetz als Biotop geschützt. Die Eisenbreche ist zudem Naturdenkmal und Geotop.

Trotzdem hat Landrat Klotz das Projekt genehmigt, obwohl er sich der Gesetzeslage bewusst war. Landrat Klotz in der Sendung Capriccio im Bayerischen Fernsehen am 25.6.2015: "Wenn ich nach der Gesetzeslage gehe, dürfte ich es eigentlich nicht genehmigen."

Weitere Hintergrundinformationen finden sie in folgenden Pressemitteilungen:

https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/_migrated/news_uploads/PM_FA_19_15_Klagebegruendung-Eisenbreche.pdf

https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2014/PM_FA_05_14_Eisenbreche.pdf

https://www.lbv.de/news/details/keine-wasserkraft-am-naturdenkmal-eisenbreche/

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