![]() Prof. Buchner betont, dass bislang ungeklärt sei, ob mit der vorläufigen Anwendung von CETA auch die Sonderrechte für Privatinvestoren vor Schiedsgerichten bereits gelten. Dazu der ÖDP-Politiker: "Falls diese Paralleljustiz bereits Anwendung findet, würde das bedeuten, dass Deutschland von einem Konzern vor einem solchen Schiedsgericht verklagt werden könnte, und zwar bevor Bundestag und Bundesrat über CETA abgestimmt haben. Das ist inakzeptabel". Auch wenn dieser 21. September als Schwarzer Tag für die Demokratie und die Verbraucherrechte in die Geschichte der EU eingehen wird, so ist es trotzdem noch nicht zu spät, CETA zu stoppen. Dazu der Europa-Abgeordnete: "Vor dem Bundesverfassungsgericht ist nach wie vor meine Klage gegen das Freihandelsabkommen anhängig. Darüber hinaus rufe ich die Zivilgesellschaft auf, ihren Druck auf die CETA-freundlichen Parteien zu erhöhen. Gerade jetzt, so kurz vor der Bundestagswahl, ist es wichtig, den ÖDP-Grundsatz zu betonen: Mensch vor Profit!"
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