Insbesondere Milchviehbetrieben in Grünlandregionen befürchten, dass sie durch die vorgesehene strikte jährliche Ausbringungsobergrenze für organischen Dünger von 170 kg Stickstoff / ha mehrfach benachteiligt werden: durch die schlechtere Düngeeffizienz und höhere Kosten einerseits bei gleichzeitig schlechterer Nährstoffbilanz andererseits. Über die festgelegte Obergrenze hinaus anfallenden organischen Dünger müssten sie teuer aus dem Betrieb verbringen, gleichzeitig jedoch für die intensive Grünlandnutzung mineralischen Dünger zukaufen (für den die strikte Obergrenze nicht gilt), um den tatsächlichen Düngebedarf zu decken. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) schließt sich dieser Kritik vollumfänglich an. "Deutschlandweit geltende, pauschale Obergrenzen sind kein geeignetes Mittel, das Ziel des Grundwasserschutzes zu erreichen. Die individuellen Betriebsstrukturen, wie auch die Rahmenbedingungen sind je nach Region zu unterschiedlich. Die strikte Durchsetzung würde einem weiter ausufernden "Gülletourismus" Tür und Tor öffnen. Eine angemessene Umsetzung der Regelungen zum organischen Dünger vor Ort ist daher zwingend erforderlich. Unter klar definierten Bedingungen müssen Ausnahmegenehmigungen möglich sein, die die individuelle Situation des jeweiligen bäuerlichen Betriebes berücksichtigt", so der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Landwirtschaft, Klaus Wagner. Er vertritt die Auffassung, dass das nach jahrelangen Diskussionen erzielte Ergebnis bei der Regelung des Dünge¬rechtes über eines nicht hinwegtäuschen dürfe: Jede noch so ausgefeilte Düngeverordnung kann eine Ursache der Nitratbelastung des Grundwassers in bestimmen Regionen nicht beheben: den massiven Import von Futtermitteln aus Übersee (z.B. Sojaschrot aus Südamerika), der einen überhöhten Viehbesatz und die damit verbundenen Mengen organischen Düngers erst möglich macht. Die ÖDP fordert daher, zu einem Viehbesatz zurückzukehren, der überwiegend mit der heimischen Futtergrundlage ernährt werden kann. Das hätte automatisch die Folge, dass dem Boden nur das zurückgegeben wird, was ihm durch den Anbau von Futterpflanzen bzw. durch Nutzung als Weideflächen entzogen wird. Trinkwasser- und Nahrungsqualität, Naturschutz und Tierwohl müssen zu Leitzielen einer nachhaltigen Landwirtschaft erklärt werden, so der Grundsatz der ÖDP.
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