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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 16.06.2016
Fünfter Geburtstag kein Anlass zum Feiern: Bundesregierung verschleppt ambitionierte Umsetzung von Menschenrechtsprinzipien
Germanwatch sieht kaum Bemühungen, UN-Leitprinzipien bei politischen Reformen zu beachten
Vor fünf Jahren wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet - doch bis heute sind sie in Deutschland in vielen Bereichen nicht umgesetzt. "Es besteht kein Anlass für eine Geburtstagsparty", sagt Cornelia Heydenreich, Teamleiterin für Unternehmensverantwortung bei der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch. "Bei den jüngsten Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe und der Berichtspflichten von Unternehmen hat es die Bundesregierung versäumt, die Menschenrechtsprinzipien der UN wirksam zu verankern. Die Regierung tut so, als könne man Verantwortung für Menschenrechte einfach auf später verschieben. Zudem droht der Nationale Aktionsplan, der die Umsetzung der Leitprinzipien eigentlich vorantreiben soll, weit hinter unseren Erwartungen zurückzubleiben."

Das Besondere an den UN-Leitprinzipien von 2011 ist, dass sie eine differenzierte Definition der Verantwortung von Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte vorsehen. Mit einem intelligenten Mix aus freiwilligen und gesetzlichen Maßnahmen sollen die Staaten diese Leitprinzipien auf nationaler Ebene umsetzen. Dazu erarbeitet die Regierung seit eineinhalb Jahren einen Nationalen Aktionsplan, dessen Entwurf in Kürze endlich veröffentlicht werden soll. "Die Bundesregierung ist besonders bei Unternehmen mit staatlichen Anteilen und bei der öffentlichen Auftragsvergabe sowie der Außenwirtschaftsförderung gefordert. Gerade dort muss sie die Menschenrechtsstandards verbindlich verankern", erklärt Heydenreich.

Doch die Bundesregierung hätte in den vergangenen zwei Jahren schon weitere Möglichkeiten gehabt, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien in politischen Reformen zu integrieren, die sowieso anstanden. Diese hat sie nicht genutzt. So hat die Bundesregierung 2015 bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien nicht festgeschrieben, dass Unternehmen die Menschenrechte achten müssen, wenn sie öffentliche Aufträge erhalten wollen. Aber genau dort sehen die UN-Leitprinzipien eine besondere Verantwortung vor. Das erst vor wenigen Wochen in Kraft getretene Vergabemodernisierungsgesetz erwähnt noch nicht einmal eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte.

Petition für ambitionierten Aktionsplan gestartet
Auch bei der aktuellen Umsetzung der sogenannten EU-CSR-Richtlinie zur Berichterstattung von menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Aspekten zeigt sich die Bundesregierung zögerlich: So fordert der Referentenentwurf des Gesetzes nur Angaben für die nichtfinanzielle Berichterstattung, die auch für das Verständnis der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erforderlich sind. Heydenreich: "Immer wieder kommt es zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln, die sich nicht unbedingt direkt auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Auch darüber müssen die Unternehmen berichten um Transparenz zu schaffen."

Die Bilanz zum fünfjährigen Bestehen der UN-Leitprinzipien ist ernüchternd. "Wenn ein solcher internationaler Standard nicht von wirtschaftlich starken Staaten wie Deutschland auf nationaler Ebene aufgegriffen und wirksam umgesetzt wird, verliert er auch global an Wirkung", befürchtet Cornelia Heydenreich. Germanwatch hat daher gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis eine Petition auf den Weg gebracht, die von der Bundesregierung einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan fordert: germanwatch.org/de/nap-petition

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