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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Haus & Garten    Datum: 02.06.2016
Ende der kostenlosen Plastiktüten - Fragen und Antworten
Worauf sollte ich als Verbraucher achten? Worauf sollte ich im Laden bestehen?
Die Deutschen verbrauchen im Schnitt etwa 70 Plastiktüten pro Jahr und liegen damit weit unter dem EU-Durchschnitt von 198 Stück. Nach dem Willen der EU soll der Verbrauch noch stärker sinken: auf 40 Tüten pro Kopf und Jahr bis zum Jahr 2025. Ein Schritt in diese Richtung ist die Vereinbarung, die Handelsvertreter sowie das Bundesumweltministerium am 26. April 2016 unterzeichnet haben, nach der Plastiktüten nicht mehr kostenlos abgegeben werden.

Was steht in der Vereinbarung?
Bis 2018 sollen mindestens 80 Prozent der von den teilnehmenden Unternehmen sowie der Mitgliedsunternehmen der Verbände in Verkehr gebrachten Kunststofftüten Geld kosten. Wie viel Geld das im Einzelfall ist, bleibt dem Handel überlassen - in der Vereinbarung ist von einem "angemessenen Entgelt" die Rede. Die Verbände, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, organisieren und finanzieren außerdem das Monitoring der Wirksamkeit der Vereinbarung.

Das Bundesumweltministerium sorgt für die Prüfung dieser jährlichen Monitoringberichte und informiert die Öffentlichkeit über die Ergebnisse. Falls die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, wird das Bundesumweltministerium eine entsprechende Rechtsvorschrift initiieren. Darüber hinaus werden bis 1. Januar 2019 vom BMUB keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den Verbrauch von Plastiktüten einzudämmen.

Hintergrund: Warum gibt es die Vereinbarung zu Plastiktüten überhaupt?
Hintergrund ist eine Verordnung der EU-Kommission, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, dass der Verbrauch von Plastiktüten reduziert werden muss - bis Ende 2019 auf maximal 90, bis Ende 2025 auf maximal 40 Stück pro Kopf. Wie die Mitgliedstaaten dieses Ziel erreichen, schreibt die Richtlinie nicht vor. Das erste Ziel erreicht Deutschland mit etwa 70 Tüten pro Kopf und Jahr bereits. Um den Verbrauch weiter zu senken und auch das langfristige 40-Tüten-Ziel zu erreichen, haben Bundesumweltministerium und der Handel nun eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Das Europäische Parlament und der Rat haben die entsprechende Änderung (2015/720) der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) bereits am 29. April 2015 beschlossen

Für welche Tüten gilt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung gilt für alle Kunststofftragetaschen mit oder ohne Tragegriff, die in den Märkten erhältlich sind. Keine Plastiktüten im Sinne der Vereinbarung sind Tiefkühltragetaschen, Permanenttragetaschen und sehr leichte Plastiktüten (dünner als 15 Mikrometer) - zum Beispiel für Obst und Gemüse.

Wann wird die Vereinbarung ein Erfolg?
Aus Sicht des UBA wird die Vereinbarung ein Erfolg, wenn eine hohe Marktabdeckung von mindestens 80 Prozent der Plastiktüten erreicht und durch die dann kostenpflichtige Abgabe das Reduktionsziel erreicht wird. Wichtig ist außerdem, dass die Vereinbarung nicht dazu führt, dass mehr andere Einwegtüten verbraucht werden (zum Beispiel aus Papier), die durch Energieaufwand bei Herstellung und Transport ebenfalls hohe Umweltwirkungen mit sich bringen und somit ebenfalls nicht umweltfreundlich sind. Außerdem sollen deutlich weniger Plastiktüten in der Umwelt landen.

Was sind aus Umweltschutzsicht kritische bzw. ungenaue Punkte der Vereinbarung?
Die Vereinbarung stellt nur Plastiktüten in den Fokus. Einwegtüten als äußerst kurzlebige Produkte sollten aus Abfallgesichtspunkten aber generell vermieden werden, unabhängig von dem Material aus dem diese bestehen. Aus diesem Grund muss vermieden werden, dass Plastiktüten nun einfach durch kostenlose Papiertüten ersetzt werden können.

Stichworte Monitoring und Kontrolle: Der Umfang des Monitorings ist derzeit nicht klar erkennbar. Die Verbände und Unternehmen beauftragen für das Monitoring einen unabhängigen Dritten. Der Ergebnisbericht ist dann für die Verbände, die Unternehmen und das BMUB bestimmt. Aus unserer Sicht sollte der Monitoringbericht für das Umweltbundesamt und die Öffentlichkeit einsehbar und kontrollierbar sein. Außerdem sollten ins Monitoring alle Tüten aufgenommen werden, nicht nur die Plastiktüten, um Substitutionseffekte sichtbar zu machen.

Das UBA bedauert, dass die Vereinbarung keine Anforderung zur Stärkung des Kunststoff-Rezyklateinsatzes enthält. Vorbild ist das Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-ZU 30a), dass mindestens 80 Prozent Recyclingmaterial vorschreibt. Tüten mit diesem Umweltzeichen schneiden in Ökobilanzen unter den Einwegtüten am besten ab. Kritisch sieht das UBA außerdem, dass es Ausnahmen von der Vereinbarung gibt. Insbesondere aufwändig produzierte Tiefkühltragetaschen und Permanenttragetaschen sollten nicht kostenlos angeboten werden können. Gerade diese Taschen müssen mehrfach verwendet werden, bevor sie tatsächlich in der Summe umweltfreundlicher als Einwegtüten werden. Werden diese Taschen nun zukünftig kostenlos abgegeben, könnte dies dazu führen, dass sie quasi wie Einweg bei jeder Gelegenheit mitgenommen werden, sich zu Hause anhäufen und irgendwann, selten genutzt, weggeworfen werden.

Worauf sollte ich als Verbraucher achten? Worauf sollte ich im Laden bestehen?
Ausgediente Plastiktüten gehören nicht in die Natur. Im Gelben Sack oder der Gelbe Tonne gesammelt können sie recycelt werden. Aber auch bei der Sammlung von anderen Abfällen können sie Mülltüten ersetzen und so noch einen "letzten Dienst" erfüllen.

Vermeiden Sie Einwegtüten, unabhängig aus welchem Material. Papiertüten und biologisch abbaubare Plastiktüten sind keine sinnvolle Alternative. Sie zeigen in Ökobilanzen keine Vorteile zu herkömmlichen Plastiktüten. Biologisch abbaubaubare Kunststoffe sind in der Bioabfallbehandlung meist Störstoffe, die sich nicht schnell genug zersetzen und daher in den Behandlungsanlagen aussortiert werden. Ein schneller Abbau dieser Kunststoffe in der Umwelt oder im Heimkomposter ist nicht sichergestellt. Zudem stören sie auch das Recycling der konventionellen Kunststoffe.

Sorgen Sie vor: Nehmen Sie zum Einkaufen ausreichend Taschen, Körbe oder Boxen mit. Eine klein zusammenfaltbare Tasche nimmt nicht viel Platz in Handtasche, Rucksack oder Auto weg, und ist so bei Bedarf griffbereit. So können auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause genommen werden. Ungefragt erhaltene Plastiktüten dürfen Sie ruhig den Verkäuferinnen und Verkäufern zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung.

Verwenden Sie die Taschen möglichst häufig. Das gilt unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels. Mehrwegtaschen sind in der Produktion mit deutlich höheren Umweltbelastungen verbunden als Einwegtaschen. Weil mit jeder Verwendung aber eine Einwegtasche eingespart wird, kann eine vielfach genutzte Mehrwegtasche die Herstellung hunderter neuer Tüten und damit insgesamt Umweltbelastungen vermeiden.

Falls Ihr Händler Plastiktüten verwendet, fragen Sie nach Plastiktüten mit dem Blauen Engel. Diese bestehen aus mindestens 80 Prozent Recyclingkunststoff und sind unter den Einwegtüten die beste Wahl.

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