In der Begründung wird dann ausgeführt, der Landesgesetzgeber müsse sich mit dem Faktischen nicht auseinandersetzen und dürfe ein Gesetz erlassen, ohne sich mit den tatsächlichen Auswirkungen zu befassen. Dr. Loibl: "Überspitzt gesagt, die CSU darf mit dem 10 H-Gesetz faktisch den Windenergieausbau in Bayern beenden. So könnte sogar 20 H in Bayern zulässig sein. Oder vereinfacht ausgedrückt: Der Landesgesetzgeber darf die Windkraftnutzung zwar nicht aushöhlen, wenn er es aber tut, ist es nach dem Urteil der Richter rechtlich nicht zu beanstanden." Dies ist für die beiden Kläger "völlig unverständlich" und nur damit zu erklären, dass der Ausspruch des Gerichts in letzter Instanz erfolgt. Hans-Josef Fell: "Es wurde so ermöglicht, dass sich mit Bayern ein Bundesland isoliert von der Energiewende verabschieden und den Windkraftausbau faktisch stoppen darf. Leider hat beim Gericht der notwendige Klimaschutz und die Bedeutung der Windkraft für die Energiewende keine Rolle gespielt. Daher muss der Klimaschutz endlich Verfassungsrang bekommen." Jetzt liege es an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, durch Bauleitplanung die Energiewende wieder anzuschieben, so Friedl und Fell. "Und im nächsten Jahr haben die Menschen bei der Bundestagswahl dann wieder die Chance Parteien zu wählen, die das 10 H-Gesetz politisch zu Fall bringen und Klimaschutz und Energiewende endlich wieder ernst nehmen."
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