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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 06.05.2016
NABU-Faktencheck zur Studie "Rotmilan und Windenergie" wissenschaftlich nicht haltbar
Der NABU stuft die Windkraft weiterhin als bestandsgefährdend ein, obwohl dies aus umfangreichen wissenschaftlichen Analysen nicht belegt werden kann.
Auf die Veröffentlichung der Studie "Rotmilan und Windenergie: Ein Scheinproblem" der KohleNusbaumer SA von 2016 reagierte der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) mit einem Faktencheck, um die Ergebnisse der Studie zu widerlegen. Der "Faktencheck" basiert allerdings auf unseriösen Zahlen und ist nicht wissenschaftlich fundiert. Der NABU stuft die Windkraft weiterhin als bestandsgefährdend ein, obwohl dies aus umfangreichen wissenschaftlichen Analysen nicht belegt werden kann.

Der NABU räumt im Faktencheck ein, dass für die Bestandseinbußen beim Rotmilan in Ostdeutschland Grünlandverluste und die Intensivierung der Landwirtschaft verantwortlich seien und, dass bei Störchen die Verluste durch Stromschläge im Vergleich zu Windkraftanlagen überwiegen. Heißt im Klartext, Windkraft ist nicht die Ursache für den Rückgang der Bestände in den beiden ostdeutschen Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Der NABU ignoriert auch weiterhin Zahlen, die belegen, dass außerhalb Ostdeutschlands die Anzahl der Greifvögel parallel zum Ausbau der Windenergie zugenommen haben. Die wissenschaftliche Faktenlage dazu ist eindeutig.

Mit seiner kritischen Stellungnahme zur Rotmilanstudie ignoriert der NABU die globale Bedrohung der Arten durch den Klimawandel und negiert damit die klimaschützende und damit artenschützende Wirkung der Windkraft. Alle Naturschutzverbände, auch der NABU, haben das Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in ihren Programmen verankert, z.T. sogar mit dem Ziel der 100-prozentigen Vollversorgung. Von diesem Ziel sind Deutschland und die EU meilenweit entfernt. Ein weiterer steiler Ausbau der Windenergie ist also unverzichtbar. Naturschutzverbände und Vogelschutzwarten arbeiten in die völlig falsche Richtung, wenn sie im sogenannten "Helgoländer Papier" sogar fordern, bei Windkraftgenehmigungen Abstände von bis zu 1.500 Metern zu Greifvogelhorsten einzuhalten. Das würde weitgehend das Ende des Windkraftausbaus bedeuten.

"Den Windunternehmen den Vorwurf zu machen, sie würden damit nur wirtschaftliche Interessen vertreten, ist eine höchst fragwürdige Kritik, wenn man wie die Naturschutzverbände selbst den Ausbau der Erneuerbaren Energien als Ziel hat. Wie anders als mit wirtschaftlicher Tätigkeit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien erreicht werden? Diese Kritik läuft also ins Leere und beleuchtet die Ziele des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mancher Naturschutzverbände als reines Lippenbekenntnis," sagt Hans-Josef Fell, ehemaliger Bundestagsabgeordneter Bündnis ì90/Die Grünen und Mitautor des EEGs.

Je genauer man hinschaut, umso klarer wird: Windkraft stellt keine generelle Gefahr für Vogelarten dar, auch nicht für solche, die als "windkraftsensibel" eingestuft werden. Zweifelsohne sind einzelne Tod Funde von Vögeln unter Windkraftanlagen zu verzeichnen, sie belegen deshalb aber nicht deren Bestands- oder Artengefährdung durch Windkraft.
Die Studie "Rotmilan und Windenergie: Ein Scheinproblem" können Sie hier einsehen, den NABU-Faktencheck hier sowie die wissenschaftliches Analyse des NABU-Faktenchecks anbei.

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