Die Beschwerde stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) vom 03.40.2001, mit dem die Beitragsstruktur in der SPV für verfassungswidrig erklärt wurde, weil der zu ihrer Funktion unentbehrliche "generative Beitrag" der Eltern in Form von Kindererziehung unberücksichtigt blieb. Das höchste Gericht hatte den Gesetzgeber beauftragt, zu prüfen, inwieweit die für die SPV festgestellten Kriterien auch auf die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zutreffen. Die Bundesregierung hat auf dieses Urteil nur ungenügend in Form einer geringfügigen Veränderung der Beitragsstruktur in der SPV reagiert. Vor allem wird bemängelt, dass der Prüfauftrag an den Gesetzgeber gegenüber der Kranken- und Rentenversicherung nicht einmal im Ansatz erfüllt wurde. So kam es folgerichtig zur Verfassungsbeschwerde. "Die massive Benachteiligung von Eltern bei unseren gesetzlichen Versicherungen halten wir für unvereinbar mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes, was auch in der Beschwerdeschrift begründet wird. Sie ist sicher eine zentrale Ursache für die zunehmende Verarmung von Familien in einer sonst wohlhabenden Gesellschaft", so Dr. Resch. "Die familienfeindliche Beitragsstruktur ist entscheidend dafür verantwortlich, dass unser Sozialstaat immer brüchiger wird. Nachhaltigkeit in der Sozialpolitik ist nur erreichbar, wenn die Gleichberechtigung der Eltern und der Schutz der Familie wieder hergestellt wird", so Dr. Resch abschließend.
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