Der Wärmemarkt (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) hat aufgrund der noch immer vorherrschenden Verbrennung fossiler Brennstoffe einen Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig sind die Potenziale zur Energie- und Emissionseinsparung im Gebäudebereich gewaltig. Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber seit 1. April 2015 die Fördersätze im staatlichen Marktanreizprogramm (MAP) erhöht hat, um den Einsatz regenerativer Energiequellen bei der Wärmegewinnung zu stärken. Verbesserte Konditionen des Marktanreizprogrammes seit 1. April 2015 Mit dem MAP fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie private, gewerbliche und kommunale Investitionen in den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Unterstützt wird außerdem auch der Neubau von größeren Heizwerken, die Erneuerbare Energien nutzen, von Tiefengeothermieanlagen oder von Nahwärmenetzen zur Verteilung erneuerbar erzeugter Wärme. Das Programm zielt im Schwerpunkt auf die Modernisierung bestehender Gebäude und gewerblicher bzw. industrieller Prozesse ab. Wenn sehr effiziente Heizungsanlagen eingesetzt werden, gibt es nun aber auch wieder eine Förderung im Neubausegment. In diesem Jahr stehen im MAP mehr als 300 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Jetzt die Heizkostenersparnis in neue Anlage investieren Neben üppigen Fördermitteln und historisch niedrigen Kreditzinsen spricht noch ein weiterer Aspekt dafür, jetzt die alte fossile Heizung gegen ein neues Ökomodell auszutauschen: Heizungsbesitzer konnten im Winter 2014/2015 finanziell beim Einkauf von fossilen Brennstoffen erheblich sparen. Während der Jahresdurchschnittspreis für leichtes Heizöl für Verbraucher 2013 laut Bundesamt für Statistik noch bei 70 Euro pro Hektoliter lag, sanken die Preise in der Heizperiode 2014/2015 um rund ein Viertel: Von Oktober 2014 bis März 2015 kostete der Brennstoff im Schnitt nur 53 Euro pro Hektoliter. In der Folge erwarten Marktbeobachter auch sinkende Gaspreise. "Diese Ersparnis kann nun für den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen genutzt werden", empfiehlt Philipp Vohrer. "Wer sich vor dem unvermeidlichen nächsten Aufschwung der Öl- und Gaspreise schützen möchte, investiert das eingesparte Geld am besten schnellstmöglich in eine moderne und klimafreundliche Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien. Das verringert die Abhängigkeit von Energieimporten, spart langfristig und steigert den Wert einer Immobilie", so Vohrer. Förderbeispiel Marktanreizprogramm Erneuerbare Wärme Ein Einfamilienhausbesitzer plant, seine 20 Jahre alte Ölheizung durch eine ökologische, moderne Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien zu ersetzen. Pelletofen in Kombination mit Solarthermieanlage Für einen Pelletkessel mit Pufferspeicher erhält er eine Förderung von mindestens 3.500 Euro. Wenn er diesen Kessel mit einer Solarthermieanlage kombiniert, die eine Kollektorfläche von 14 Quadratmetern hat, Warmwasser bereitet sowie die Heizung unterstützt, kann er von weiteren 2.000 Euro profitieren. Für die Kombination beider Anlagen erhält er noch einmal 500 Euro. Für weitere Kosten beim Einbau der neuen Heizung (z. B. Schornsteinsanierung und Pelletlager) gibt es noch eine Zusatzförderung zur Heizungsoptimierung in Höhe von bis zu 2.750 Euro. So kann die Gesamtfördersumme auf mindestens 8.750 Euro ansteigen. Wärmepumpe Der Hauseigentümer erhält für den Einbau einer Wärmepumpe, die mit Flächenheizung im Bestandsgebäude eine Jahresarbeitszahl von 4,5 erreicht, neben der Basisförderung von 4.500 Euro zusätzlich 2.250 Euro Innovationsförderung. Für den Qualitätscheck der oberflächennahe Geothermieanlage nach einem Jahr durch den Heizungsinstallateur gibt es weitere 250 Euro, die Schnittstelle zum Lastmanagement und einen entsprechenden Pufferspeicher belohnt der Staat mit 500 Euro. In Summe erhält der Sanierer 8.000 Euro, was die Kosten für die Bohrung in etwa begleicht. Link zur novellierten Förderrichtlinie Informationen zur Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für sog. kleinere Anlagen, wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen Informationen zu Förderbedingungen für größere Anlagen, wie Nahwärmenetze und große Wärmespeicher Infos zum Heizungstausch: www.waermewechsel.de
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