Zu begrüßen sei zudem die Korrektur der Drittstaatenregelung. Es wäre praxisfremd, etwa von afrikanischen Ländern, mit denen die EU kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des Bio-Standards hat, die detailgetreue Erfüllung der EU-Öko-Regeln zu verlangen. Der Vorschlag Häuslings hingegen, hier Anpassungen zuzulassen, ist richtig, weil er sich an den besonderen Bedingungen solcher Länder orientiert. Als interessant bezeichnet Beck in diesem Zusammenhang die Idee, eine Europäische Ökolandbauagentur (European Organic Agency EOA) aufzubauen. Die EOA könne die Überwachung der Arbeit der Kontrollstellen im Drittland durchführen und die Informationen in grenzüberschreitenden Verdachtsfällen koordinieren. "Das Fehlen einer solchen Institution hat bisher Betrug Vorschub geleistet", sagte Beck. Entscheidende Verbesserungen erwartet die AöL zudem von Vorschlägen des Berichterstatters Häusling zur Weiterentwicklung der Herkunftskennzeichnung und zur Klärung der Rückverfolgbarkeit. Auch die Ideen zur ökologischen Pflanzenzüchtung oder die erstmals gemachten Vorgaben für Öko-Aromen weisen auf eine Öko-Verordnung hin, die zukunftsorientiert ist und die wichtige Zukunftsfelder der Branche aufgreift.
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