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Mobilität & Reisen   
Verkehrslärm: Bundesregierung stellt Ohren auf Durchzug
Zum Tag gegen Lärm am 29.April erklären Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik, und Matthias Gastel, Sprecher für Bahnpolitik
Zum Tag gegen Lärm am 29.April erklären Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik, und Matthias Gastel, Sprecher für Bahnpolitik:

Es ist überfällig, dass die Bundesregierung mehr für die Bekämpfung von Verkehrslärm tut. Lärm gefährdet nachweislich die Gesundheit, erzeugt Stress und hohe gesellschaftliche Kosten. Kinder, ältere und kranke Menschen sind für die schädlichen Wirkungen von Lärm besonders sensibel.

Beim Lärmschutz darf es nicht darum gehen, verschiedene Lärmbetroffene gegeneinander auszuspielen. Wir brauchen die Lärmreduktion sowohl im Straßenverkehr als auch bei der Bahn und dem Flugzeug. Der Koalitionsvertrag und die Taten der Bundesregierung sind unzureichend und widersprüchlich. Während bei der Bahn Nachtfahrverbote diskutiert werden, werden sie für den Flugverkehr explizit ausgeschlossen.

Im geltenden Luftverkehrsrecht ist der Lärmschutz völlig unzureichend. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen - ein Beratergremium der Bundesregierung - stellt fest, dass wirtschaftliche Aspekte des Flugverkehrs im deutschen Recht wichtiger sind als der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm. Mit unserem Antrag "Fluglärm wirksam reduzieren" fordern wir die Bundesregierung dazu auf, wie für alle anderen Verkehrsträger auch, den Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz im Luftverkehrsrecht einzuführen. Wir brauchen Lärmobergrenzen und ein Lärmminderungsgebot für Fluglärm. Doch beim Thema Fluglärm bleibt die Bundesregierung tatenlosund lässt die Betroffenen mit der Lärmbelastung allein.

Wenn es beim Lärmschutz konkret wird, knausert die Bundesregierung mit Haushaltsmitteln. Die Erhöhung der Lärmsanierungsmittel für Bundesfernstraßen im Haushaltsjahr 2014 auf armselige 55 Millionen Euro ist eine Lachpille mit allenfalls symbolischer Wirkung. Um in absehbarer Zeit eine spürbare Minderung zu erreichen, wären jährlich rund 200 Millionen Euro notwendig. Mittelfristig brauchen wir für Lärmbetroffene einen Rechtsanspruch auf wirksamen Lärmschutz.

Beim Schienenlärm hinkt die Bundesregierung ihren eigenen Zielen meilenweit hinterher: Bis 2016 wird nicht annähernd die Hälfte aller Güterwagen auf "leise" Bremsen umgerüstet sein. Um den Bahnlärmlärm zeitnah und wirkungsvoll zu verringern, brauchen wir strengere Grenzwerte und eine grundsätzliche Überarbeitung der Anreize zur Lärmsanierung auf der Schiene.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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