![]() Die Rückmeldungen, die uns von TeilnehmerInnen an der Aktion weitergeleitet wurden, spiegeln diese Gemengelage wider. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE verweisen auf die offiziellen Parteipositionen: Beide Parteien wollen die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Fracking im Bundesbergrecht verbieten. Bei CDU/CSU und SPD, von deren Abgeordneten uns ebenfalls zahlreiche Antworten erreichten, besteht wesentlich größere Uneinigkeit. Einige wenige erklärte Fracking-Befürworter, vor allem in der CDU, stehen einigen überzeugten Fracking-Gegnern in CDU/CSU und SPD gegenüber. Die große Mehrheit der Abgeordneten der Großen Koalition wirft jedoch mit vorgefertigten Phrasen um sich, nach dem Motto: Die Gesundheit der Bürger und Trinkwasserschutz haben für uns oberste Priorität, deshalb erlauben wir Fracking nur unter strengen Auflagen. Sie bleiben dabei aber viele Erklärungen schuldig - etwa, warum das risikoreiche Schiefergasfracking auch oberhalb von 3000 Metern für Probebohrungen und ab 2019 sogar für die kommerzielle Ausbeutung erlaubt werden soll. Eine sichere Entsorgung des giftigen Lagerstättenwassers ist durch den neuen Gesetzesentwurf ebenfalls nicht gewährleistet. Und das bisher schon praktizierte Fracking in Sandgestein (Tight Gas-Fracking) soll zwar in Nationalparks und Naturschutzgebieten, nicht aber in den ebenfalls schützenswerten Natura 2000-Schutzgebieten verboten werden. Die wichtigsten Aussagen der Bundestagsabgeordneten zu Fracking und dem umstrittenen Gesetzesentwurf in Reaktion auf unsere Aktion "Fracking oder Umweltschutz?" haben wir hier für Sie zusammengestellt und mit Kommentaren versehen. Weitere Informationen zu dem Fracking-Gesetzesentwurf finden Sie in unseren FAQs. Hier geht es zur Mitmach-Aktion "Fracking oder Umweltschutz? - Fragen Sie Ihre Abgeordneten!".
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