![]() "Für den Menschen sind Kleingärten weit mehr als nur ein eigenes Stückchen Grün: Sie sind Orte der Begegnung von Kulturen und Generationen und sie bieten Raum für Erholung und Naturerlebnis. Aber auch für Pflanzen und Tiere können Kleingärten als Lebens- und Rückzugsräume von großer Bedeutung sein", sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des BfN. Das Gutachten widmet sich nicht nur den Funktionen von Kleingärten. Es beschreibt auch die verschiedenen Formen städtischer Gartennutzung und stellt am Beispiel Berlin Möglichkeiten einer kommunalen Kleingartenkonzeption vor. Außerdem befasst es sich intensiv mit der naturnahen Bewirtschaftung sowie Gartengestaltung und gibt Handlungsempfehlungen für Akteurinnen und Akteure in Kommunen und Verbänden. "Nur wenn Gärten entsprechend angelegt und gestaltet sind, etwa indem sie Nischen und Rückzugsräume enthalten, können sie einen wichtigen und positiven Beitrag für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt leisten", erklärte Beate Jessel. "Mit dem Gutachten zeigen wir Schritte auf, wie städtische Gärten als Orte biologischer Vielfalt weiter entwickelt werden können." Das Gutachten "Urbane Gärten für Mensch und Natur" ist ein Beitrag des BfN zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Denn eines der Ziele im Bereich der Urbanen Landschaften ist es, Lebensqualität und Naturraum für Menschen zu erhalten und zu verbessern. Das Gutachten kann kostenlos über das Bundesamt für Naturschutz bezogen werden oder auf den Internetseiten des BfN als pdf heruntergeladen werden. Download als pdf unter: www.bfn.de/0321_veroe.html
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