Mit dem derzeitigen Entwurf ist weder eine transparente, noch eine wirtschaftliche Mittelverwendung gewährleistet. Es ist inakzeptabel, dass der Zustand der Brücken weiterhin nicht ernsthaft kontrolliert wird und ein weiterer Verfall möglich ist. Mit dem aktuellen Vertragswerk ist eine Zweckentfremdung der Bundeszuwendungen durch die Deutsche Bahn weiterhin möglich z.B. für Mehrkosten bei Prestigeprojekten wie Stuttgart 21. Der derzeitige Entwurf ist nicht zustimmungsfähig. Die Große Koalition darf diese wichtige Milliardenvereinbarung jetzt nicht im Schnellschussverfahren durch den Bundestag peitschen. Verkehrsminister Dobrindt muss die Vereinbarung sofort mit der Deutschen Bahn nachverhandeln und dafür sorgen, dass das Vertragswerk zwischen Bund und DB AG die Interessen des Allgemeinwohls in den Mittelpunkt stellt. Die LuFV II muss unbedingt eine transparente und wirtschaftliche Mittelverwendung garantieren und konsequent auf den langfristigen Substanzerhalt der Schieneninfrastruktur ausgerichtet sein, nicht auf die Eigeninteressen der DB AG. Wir streiten für eine nachhaltige und solide Stärkung der Investitionen in die Schiene, denn nur mit einer Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene kann die Verkehrswende gelingen.
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