Die EU-Verordnung Nr.665/2013 ist bereits am 1. September 2014 in Kraft getreten. Seither dürfen nur noch Haushaltsstaubsauger im Handel angeboten werden, die eine Nennleistungsaufnahme von maximal 1.600 Watt vorweisen. Hersteller sind seither außerdem dazu verspflichtet ihre Geräte mit dem neuen EU-Energielabel auszustatten. Es soll Verbraucher bei der Auswahl sparsamer Modelle entgegenkommen und enthält Informationen zum Energieverbrauch. Die Verschärfung der Wattbeschränkung folgt im September 2017. Ab diesem Zeitpunkt verschwinden auch die Sauger mit 1.600 Watt aus den Verkaufsregalen. Dann wird die Saugleistung auf maximal 900 Watt beschränkt. Was für die Hersteller bislang kein größeres Problem darstellte, könnte künftig zur Herausforderung avancieren. Denn die Entwicklung von 900 Watt-Geräten mit akzeptabler Leistung erweist sich bislang als schwierig. Die Entwicklung von leistungsstarken Geräten mit wenig Watt hat bei renommierten Herstellern wie Miele oder Siemens jedoch längst begonnen. Modelle mit weniger als 1.600 Watt sind schon heute im Handel erhältlich und bestätigen die Tatsache, dass eine Realisierung durchaus möglich ist. Länger saugen für das gleiche Reinigungsergebnis? Kritische Stimmen gibt es dahingehend reichlich. Skeptiker der EU-Verordnung bemängeln, dass die Wattbeschränkung mit einem Leistungsverlust einhergeht und dieser zusätzliche Saugvorgänge verursacht. Ökologisch sinnvoll wäre die Beschränkung daher nicht. Schließlich würden der Stromverbrauch und damit die Umweltbelastung steigen, weil mit sparsameren Geräten umso länger gesaugt werden muss um das gewohnte Reinigungsergebnis zu erzielen. Auch in den Nachrichten war das Thema zuvor präsent und verdeutlichte das Konfliktpotenzial, wie das folgende Video zeigt. Doch die EU hat einem unerwünschten Leistungsabfall vorgebeugt. Laut Verordnung gelten nicht nur für die Wattanzahl neue Anforderungen. Auch hinsichtlich der Saugkraft müssen Hersteller umdenken und neue Technologien entwickeln, um die Vorschriften zu erfüllen. Beispielsweise dürfen Sauggeräte ab September 2017 nur angeboten werden, wenn sie eine festgelegte Schmutzmenge auf Hartböden und weichen Untergründen aufnehmen können. Der Tabelle sind sämtliche Fakten zur EU-Verordnung zu entnehmen:
Dass die Aufnahmeleistung die Reinigungsleistung nicht allein ausmacht, wird deutlicher, wenn die Bedeutung der Wattleistung betrachtet wird. Auf dem Verbraucher-Informationsportal Staubsauger.net wurden diverse Fakten zur Staubsauger Wattbeschränkung zusammengefasst, darunter auch Angaben zur Wattleistung. Dort heißt es beispielsweise: "Die Wattleistung gibt nur Auskunft über die Leistungsaufnahme aus der Steckdose, also den Stromverbrauch! Das heißt wiederum, dass ein Staubsauger mit einer hohen Watt-Zahl einen hohen Stromverbrauch hat und somit die Kosten für die Stromrechnung in die Höhe treibt. Zudem geht das auf Kosten der Umwelt." Aufgrund dieser Tatsachen steht fest, dass die Wattbeschränkung durchaus positive Auswirkungen auf die Umwelt hat. Da Haushaltsgeräte einen markanten Anteil am gesellschaftlichen Stromverbrauch ausmachen, liegt es nahe, dass die Regierung mit einer Wattbeschränkung an der Verbrauchsschraube dreht. In Deutschland liegt die Anzahl der Haushaltsstaubsauger immerhin bei rund 39 Millionen Geräten. Der damit einhergehende Stromverbrauch ist entsprechend hoch. Allein mit der Drosselung von 1.600 auf 900 Watt ab September 2017 lassen sich pro Gerät und Jahr rund 20 Kilowattstunden einsparen. ![]() Beim Kauf von Neugeräten sollte nicht die Wattleistung im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die Saugleistung der Düse. Um beim neuen Staubsauger keine Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen, sollten Verbraucher weitere Aspekte beachten. Neben der Aufnahmeleistung beeinflussen
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